85 Jahre allgemeines Frauenwahlrecht in Österreich
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I. Der Kampf um das Frauenwahlrecht - 1848 bis 1918

I. Der Kampf um das Frauenwahlrecht - 1848 bis 1918
II. Die Frau als Wählerin und Politikerin - 1918 bis 1919III. Der Blick in die WeltLETZTE SEITE
Frauen des Bundes Österreichischer Frauenvereine
1900 bis 1907 – Frauen wird das Wahlrecht verwehrt

Foto: 1. Generalversammlung des Bundes Österreichischer Frauenvereine vor dem Haus von Marianne Hainisch (Rochusgasse 7) am 21. Mai 1903

In den Jahren 1905/06 kam es in Österreich zu einer allgemeinen Wahlrechtsdiskussion.

Die sozialdemokratische Frauenbewegung verzichtete entsprechend der Direktive der Partei auf ihren Anspruch auf das Frauenwahlrecht, um nicht die Erlangung des Männerwahlrechts zu gefährden. Bereits 1903 betonte Victor Adler, dass die Frauen zurückstehen müssten. Die Frage der Priorität des Männerwahlrechts oder des Wahlrechts für beide Geschlechter blieb unter den Sozialdemokratinnen bis 1907 nicht ganz geklärt.

Bürgerliche Frauen, die jeden Anschluss an eine politische Partei ablehnten, stellten zur gleichen Zeit die Forderung nach dem Frauenstimmrecht und gründeten 1905 zu diesem Zweck ein "Frauenstimmrechtskomitee". Der Versuch, damit das Vereinsgesetz zu umgehen, blieb erfolglos. Die Konstituierung eines explizit politischen Vereins war Frauen auf Grund des Vereinsgesetzes von 1867 untersagt. Dies beeinträchtigte die organisatorischen Möglichkeiten der bürgerlich-liberalen Frauen, die nicht, wie die Sozialdemokratinnen, über eine Parteistruktur im Hintergrund verfügten.

Mit der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für Männer am 26. Jänner 1907 – einem Erfolg der SozialdemokratInnen – erreichte der Ausschluss der Frauen von jeglicher politischer Mitbestimmung seinen Höhepunkt. Das Kuriensystem wurde abgeschafft und somit wurde auch der Gruppe der Großgrundbesitzerinnen wieder das Stimmrecht entzogen. Dass das Frauenstimmrecht nicht eingeführt wurde, begründete das Parlament folgendermaßen: „Die Mehrheit des Ausschusses ging von der Erwägung aus, dass bisher in allen Staaten Europas, in denen das allgemeine Wahlrecht eingeführt wurde, die Frauen unberücksichtigt blieben und dass es sehr bedenklich wäre, gerade in Österreich im Zeitpunkte einer tiefgreifenden politischen Evolution den Versuch, die Frauen zur Teilnahme am politischen Leben heranzuziehen zu unternehmen.“