85 Jahre allgemeines Frauenwahlrecht in Österreich |
<<< Zurück |
II. Die Frau als Wählerin und Politikerin - 1918 bis 1919 |
I. Der Kampf um das Frauenwahlrecht - 1848 bis 1918
|
Endlich, das Frauenwahlrecht Zeitschriftenillustration: Der Floh, 12.1.1919 Am 12. November 1918 wurde nach dem Zusammenbruch der Habsburger-Monarchie die „Republik Deutschösterreich“ ausgerufen. Der neue Staat musste nun unter den schwierigen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen nach dem Ersten Weltkrieg aufgebaut werden. In den ersten Gesetzen traf die Provisorische Nationalversammlung grundsätzliche Entscheidungen für das demokratische System Österreichs. Ohne weitere Komplikationen und Schwierigkeiten brachte Staatskanzler Karl Renner am 12. November 1918 im Staatsrat das „allgemeine, gleiche, direkte und geheime Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“ durch. Das Frauenwahlrecht war damit endlich erreicht und gehörte zu den frühesten in Europa. Am 18. Dezember 1918 wurde die genaue Wahlordnung beschlossen. Das Wahlalter wurde auf 20 Jahre festgelegt, das passive Wahlrecht erlangte man/frau mit 29 Jahren. Die Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung sollte schließlich am 16.Februar 1919 stattfinden. Festzustellen, wer zu den Wahlberechtigten zählte, war allerdings nicht so einfach, da erst die Staatsbürgerschaft der Personen aus den Kronländern auf österreichischem Gebiet geregelt werden musste. Auch die Staatsgrenzen standen noch nicht fest. „Deutschösterreich“ verstand sich als Teil des Deutschen Reiches. Gebiete wie Teile Kärntens, Südtirol, „Westungarn“ (Burgenland) und Siedlungsgebiete der Sudetendeutschen waren umstritten. Erst der Friedensvertrag von Saint-Germain vom 10.September 1919 schuf Österreich in den heutigen Grenzen. |