85 Jahre allgemeines Frauenwahlrecht in Österreich |
I. Der Kampf um das Frauenwahlrecht - 1848 bis 1918 |
I. Der Kampf um das Frauenwahlrecht - 1848 bis 1918
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1848 - Frauen auf den Barrikaden Bild: Bewaffnete Frau im Revolutionsjahr 1848 Im absolutistischen Kaiserstaat hatte der größte Teil der Bevölkerung keine politischen Mitbestimmungsrechte. Die Beteiligung an Staatsgeschäften war eine Forderung des liberalen Bürgertums, die im Revolutionsjahr 1848 vorübergehend ihre Verwirklichung fand. Damit konnte sich auch erst die Frage nach der Mitbestimmung von Frauen am politischen Leben stellen. Frauen nahmen auf unterschiedlichste Weise am revolutionären Geschehen teil. Die Verfassung von 1848 ermöglichte StaatsbürgerInnen ohne Unterschied des Standes oder Geschlechts Vereine zu gründen. Der "Wiener Demokratische Frauenverein" war unter den Vereinsgründungen der Revolutionsmonate der einzige politische Frauenverein. Außerdem fand die erste Arbeiterinnendemonstration statt. Im Juni 1848 kam es zu Wahlen für den österreichischen Reichstag. Erste Bedingung, um daran teilnehmen zu können, war das männliche Geschlecht, die zweite Bedingung Besitz und das davon abhängige Steueraufkommen. Weibliches politisches Denken oder gar Handeln widersprach dem bürgerlichen Idealbild, das den Geschlechtern unterschiedliche Lebensbereiche zuschrieb und die Politik ausschließlich den Männern vorbehielt. Nach der Revolution von 1848 wurde das Recht auf politische Mitbestimmung als Privileg der Besitzenden und Gebildeten betrachtet. So kamen auch einige Frauen in den Besitz des Wahlrechts. |