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Informationen > Urheberrecht
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Die Entrichtung des Verwendungsentgeltes enthebt nicht von der Verpflichtung, das Veröffentlichungsrecht
geschützter Vorlagen (Urheberrechtsgesetz von 9.4.1936, in der geltenden Fassung) vom Urheber oder
seinen Rechtsnachfolgern selbst zu erwirken und gegebenenfalls abzugelten. Für Missbrauch trägt die/der
Besteller/in die Verantwortung.
Die/der Besteller/in haftet auch bei Weitergabe der Reproduktionen an Nachbenützer für die Einhaltung
dieser Vereinbarung. Die/der Besteller/in verpflichtet sich mit ihrer/seiner Unterschrift, die
Österreichische Nationalbibliothek hinsichtlich aller Ansprüche (Ersatzansprüche), die aus Anlass der
Verwendung der bestellten Reproduktionen wegen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes (einschließlich des
Brief- und Bildnisschutzes) oder wegen Verletzung anderer Rechte gegen die Österreichische
Nationalbibliothek geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten.
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