Aufgrund einer Veranstaltung sind das Globenmuseum, das Esperantomuseum sowie der Lesesaal der Sammlung für Plansprachen am 24. Juni 2026 erst ab 11 Uhr geöffnet.
Aufgrund einer Veranstaltung schließt der Prunksaal am 25. Juni 2026 bereits um 16 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Österreichischen Nationalbibliothek gehört nach § 3, Abs.1 der Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek (Verordnung vom 11.1.2002, BGBL 12/2002) die „Sammlung und Archivierung aller in Österreich erschienenen bzw. herausgegebenen Publikationen einschließlich der elektronischer Medien (§§ 43 und 43a Mediengesetz).“ Der Auftrag zur dauerhaften Archivierung des österreichischen Kulturerbes kann nur durch eine genaue Entsprechung im Umfang der Pflichtexemplar-Regelung nach dem Mediengesetz (Ablieferung von sog. Bibliotheksstücken. § 43 Mediengesetz) effizient und konsequent erfüllt werden.
Im Bereich der in Österreich herausgegebenen oder gedruckten Printmedien strebt die Österreichische Nationalbibliothek eine möglichst vollständige Sammlung aller österreichischen Publikationen an, um die Zugänglichkeit dieser Informationen für kommende Generationen zu sichern.
Oberösterreich | periodische Druckwerke | sonstige Druckwerke |
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Quelle: Pflichtablieferungsverordnung
Medieninhaber*in ist laut Mediengesetz (§ 1 Abs. 1 Z 8 MedienG), wer:
ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt, ODER
Da wenden Sie sich am besten an den Hauptverband des Österreichischen Buchhandels. Dort erhalten Sie mit dem Antrag für ISBN-Nummern übrigens auch eine Information zur Pflichtablieferung.