Am Freitag, den 20. Februar kommt es von 16 – 22 Uhr aufgrund einer Veranstaltung zu einer polizeilichen Platzsperre in den Bereichen Heldenplatz, Innerer Burghof und Michaelerplatz. Die Lesesäle am Heldenplatz und das Papyrusmuseum werden daher ab 16 Uhr geschlossen. Im Prunksaal, Literaturmuseum, Globen- und Esperantomuseum gelten die regulären Öffnungszeiten. Wir danken für Ihr Verständnis.
Aufgrund einer Veranstaltung ist der Prunksaal am Dienstag, 3. März 2026 ab 14 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Öffnungszeiten für den Prunksaal sind an diesem Tag daher 9 Uhr bis 14 Uhr.
Aufgrund einer Veranstaltung ist der Prunksaal am Donnerstag, 19. März nur zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Österreichischen Nationalbibliothek gehört nach § 3, Abs.1 der Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek (Verordnung vom 11.1.2002, BGBL 12/2002) die „Sammlung und Archivierung aller in Österreich erschienenen bzw. herausgegebenen Publikationen einschließlich der elektronischer Medien (§§ 43 und 43a Mediengesetz).“ Der Auftrag zur dauerhaften Archivierung des österreichischen Kulturerbes kann nur durch eine genaue Entsprechung im Umfang der Pflichtexemplar-Regelung nach dem Mediengesetz (Ablieferung von sog. Bibliotheksstücken. § 43 Mediengesetz) effizient und konsequent erfüllt werden.
Im Bereich der in Österreich herausgegebenen oder gedruckten Printmedien strebt die Österreichische Nationalbibliothek eine möglichst vollständige Sammlung aller österreichischen Publikationen an, um die Zugänglichkeit dieser Informationen für kommende Generationen zu sichern.
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Quelle: Pflichtablieferungsverordnung
Medieninhaber*in ist laut Mediengesetz (§ 1 Abs. 1 Z 8 MedienG), wer:
ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt, ODER
Da wenden Sie sich am besten an den Hauptverband des Österreichischen Buchhandels. Dort erhalten Sie mit dem Antrag für ISBN-Nummern übrigens auch eine Information zur Pflichtablieferung.