Eine Frauenstimmrechtsbewegung konstituierte sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts. 1889 wurde den steuerzahlenden Frauen Niederösterreichs das Landtagswahlrecht entzogen. Dem folgte eine Debatte darüber, dass diesen Frauen auch das Gemeindewahlrecht entzogen werden sollte. Zwar wurde das nicht realisiert, dies war aber das auslösende Moment dafür, dass sich Frauen nun organisierten. Eine Anzahl von Lehrerinnen mobilisierte sich für ihre politischen Rechte – wie das Frauenwahlrecht. Auguste Fickert und Marie Schwarz gründeten ein „Comité in Angelegenheiten des Frauenstimmrechts“.
Diese bürgerlich-liberalen Frauen begannen, sich mittels Unterschriftenpetitionen an Reichsrat und Landtag Gehör zu verschaffen. Wichtig waren Kontakte zu Abgeordneten, die sich für das Frauenstimmrecht einsetzten und die Petitionen der Frauenbewegung im Abgeordnetenhaus einbrachten. Eine weitere Möglichkeit, die Öffentlichkeit mit ihrem Anliegen zu erreichen, war die Publikation von Frauenzeitungen, Artikeln und Broschüren. In diesem Kontext entstand unter anderem 1893 der Allgemeine Österreichische Frauenverein.
Im Unterschied dazu war die sozialdemokratische Frauenbewegung immer mit ihrer Parteiorganisation verbunden. Für sie waren Demonstrationen und Aufmärsche zentral. Bereits 1893 forderten Sozialdemokratinnen auf einer Versammlung in der Penzinger Au das Frauenwahlrecht. Obwohl 1892 die Forderung nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht ohne Unterschied des Geschlechts in das Parteiprogramm der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs aufgenommen worden war, fand diese oft wenig Unterstützung bei den männlichen Parteimitgliedern.
1896 wurde eine allgemeine Wählergruppe – eine sogenannte Kurie – eingeführt, in der alle wirtschaftlich selbstständigen männlichen Staatsbürger zum Reichsrat wahlberechtigt waren. Die Forderung der bürgerlich-liberalen und proletarischen Frauen nach Zugang zu den Reichsratswahlen fand keine Berücksichtigung.
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