Voraussetzung für die Zulassung ist die allgemeine Universitätsreife gemäß § 64 Universitätsgesetz.
Voraussetzung für die Zulassung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Inland oder Ausland an einer postsekundären Bildungseinrichtung in einem Mindestausmaß von 180 ECTS (gem. UG 2002 idgF).
Ob und in welchem Ausmaß Inhalte des Lehrgangs auf andere Studien angerechnet werden können, entscheidet die jeweilige Universität.
Der Universitätslehrgang umfasst 60 ECTS (ein ECTS entspricht einem Arbeitspensum von 25 Stunden) und kann innerhalb von zwei Semestern (Vollzeitstudium) bzw. drei Semestern (berufsbegleitend/-ermöglichend) absolviert werden. Weitere Details werden auf den Webseiten der durchführenden Institutionen bereitgestellt.
Das a.o. Masterstudium (120 ECTS) setzt sich aus dem Universitätslehrgang (60 ECTS) und dem Master-Upgrade (60 ECTS) zusammen und kann berufsbegleitend innerhalb von fünf bzw. sechs Semestern abgeschlossen werden.
Der Universitätslehrgang/das a.o. Masterstudium wird in verschiedenen Zeitmodellen (Vollzeit oder berufsbegleitend/-ermöglichend) angeboten. Nähere Details finden sich auf den Webseiten der durchführenden Institutionen (Universität Wien, Österreichische Nationalbibliothek Universität Innsbruck, Universität Graz)
Ja, sowohl im Universitätslehrgang als auch im a.o. Masterstudium wird ein breites Spektrum an Wahlfächern/-bereichen angeboten. Davon sind im Universitätslehrgang 12 ECTS, im Master-Upgrade weitere 9 ECTS zu wählen.
Das aktuelle Curriculum wird auf den Webseiten der jeweiligen Institutionen (Universität Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Universität Innsbruck, Universität Graz) bereitgestellt.
Vorlesungen mit Übungscharakter (VU) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht. Zur Bewertung werden z.B. die Leistungen aus der Mitarbeit (Diskussion), der selbstständigen Vorbereitung, der Präsentation von Inhalten, laufenden Kurztests, Ausarbeitung einer Aufgabenstellung, einer schriftlichen Arbeit oder einer schriftlichen Abschlussklausur herangezogen.
Die Modalitäten der Leistungsbeurteilung werden jeweils zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Unsere Lehrbeauftragten verfügen über mehrjährige Praxiserfahrung und fachliche Expertise in Bibliotheken und Informationseinrichtungen.
Die Berufspraxis umfasst 200 Stunden (8 ECTS). Sie gewährleistet den Praxisbezug der Ausbildung und bietet Gelegenheit, die bisher erworbenen Kenntnisse anzuwenden, neues Wissen zu erwerben und sich mit unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen vertraut zu machen.
Die Studierenden organisieren sich in Absprache mit der Lehrgangsleitung eigenständig einen Praktikumsplatz und werden bei Bedarf unterstützt.
Das Projekt umfasst 150 Stunden (6 ECTS) und wird in einem Projektteam aus 2-4 Studierenden durchgeführt, dokumentiert und fachkundig betreut. Die praktische Anwendung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten steht dabei im Vordergrund.
In einer begleitenden Lehrveranstaltung (1 ECTS) werden theoretische Grundlagen zum Thema Projektmanagement vermittelt. Die Projektergebnisse werden vor Fachpublikum (1 ECTS) präsentiert.
Als Abschluss des a.o. Masterstudiums ist eine wissenschaftlich fundierte Arbeit in Form einer Masterarbeit/Master-Thesis zu verfassen. Der Arbeitsaufwand beträgt 600 Stunden (24 ECTS). Die Studierenden können aus vorgeschlagenen Themen wählen oder eigene Themenvorschläge im Rahmen des Masterseminars (4 ECTS) einbringen. Die Ergebnisse sind in der Masterprüfung (2 ECTS) mündlich zu präsentieren.
Eine Übersicht aller eingereichten Masterarbeiten befindet sich unter:
Nein, in Österreich gibt es kein bibliothekswissenschaftliches Regelstudium. Die Ausbildung wird als postgraduales Studium im Rahmen der universitären Weiterbildung angeboten
Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular auf der Webseite der jeweiligen Universität. Nach Ablauf der Anmeldefrist und einem persönlichen Auswahlgespräch entscheidet die wissenschaftliche Lehrgangsleitung über die Aufnahme.
Das persönliche Gespräch bietet die Gelegenheit, die Erwartungen und Motivation für den Besuch des Universitätslehrgangs/des a.o. Masterstudiums darzulegen und Fragen zu stellen.
Nach Ablauf der Anmeldefrist und Durchführung aller Motivationsgespräche entscheidet die wissenschaftliche Lehrgangsleitung über die Aufnahme. Die Information erfolgt schriftlich.
Sie sind außerordentliche Studierende im Rahmen der universitären Weiterbildung an der jeweiligen Universität.
Ein Wechsel zwischen den Zeitmodellen und Lehrgangsanbietern ist nicht möglich. Werden Wahlfächer/-bereiche an einem Standort nicht angeboten, können diese nach Maßgabe freier Studienplätze an einer Partnerinstitution absolviert werden.
Nein, sie können an unterschiedlichen Universitäten absolviert werden.
Das Anmeldungsformular bzw. die Teilnahmevereinbarung enthält die Zahlungskonditionen.
Fördermöglichkeiten durch externe Institutionen (z.B. AMS) müssen individuell geklärt werden.
Die Studierenden sind nach Abschluss in der Lage:
Die Studierenden sind nach Abschluss in der Lage:
Arbeitsfelder finden sich in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken, Archiven, Museen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in folgenden Bereichen:
Der erfolgreich abgeschlossene Universitätslehrgang wird von den Büchereien Wien unter der Voraussetzung der Absolvierung des Wahlmoduls "Öffentliche Büchereien " als Fachausbildung anerkannt.
Der Verdienst richtet sich nach der Art der Tätigkeit. Für die Universitäten gilt der Kollektivvertrag für das allgemeine Universitätspersonal.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten zu den Feiertagen.