Das im Jahr 2002 neu erlassene Bundesmuseen-Gesetz 2002 und die darauf beruhende Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek brachte für die Österreichische Nationalbibliothek die bislang letzte große Änderung ihrer Rechtsgrundlagen und Organisation. Bis dahin eine unselbstständige Einrichtung des Bundes mit eingeschränkter Rechtsfähigkeit, erlangte sie nun, wie kurz zuvor schon z.B. das Kunsthistorische Museum (1999) und das Technische Museum Wien (2000), Vollrechtsfähigkeit und den Rechtsstatus einer wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes. Damit verbunden war eine vollständige Umstellung auf eine eigene kaufmännische Betriebsorganisation, mehr Beweglichkeit bei Personal und Budget, sowie insgesamt eine Professionalisierung der Verwaltung. Die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Österreichischen Nationalbibliothek vom Bund bereitgestellten Mittel sind seither in Form einer Basisabgeltung gesetzlich verankert; dadurch wird eine längerfristige und gezieltere Budgetplanung ermöglicht. Eigentümerin der Immobilien und der Sammlungen, die der Österreichischen Nationalbibliothek zur Nutzung anvertraut sind, ist jedoch weiterhin die Republik Österreich.
Aufgrund von Veranstaltungen wird der Prunksaal am Donnerstag, 24. Oktober bereits um 18 Uhr, am Freitag, 1. November bereits um 16 Uhr und am Donnerstag, 14. November bereits um 18 Uhr geschlossen.
Die Lesesäle am Heldenplatz bleiben am Samstag, den 2. November, geschlossen.
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