Frauenwahlrecht - Illustration; in: Das interessante Blatt, 7. Jg., Nr. 50, 13. Dezember 1888, Seite 7

Die Zuerkennung politischer Rechte an Frauen war ein Prozess, der in verschiedenen Ländern unterschiedlich lange dauerte. In Europa wurden erste Stimmen, die eine politische Partizipation von Frauen einforderten, während der Französischen Revolution sowie der Revolutionen von 1848 laut. Diese Stimmen blieben die Ausnahme. Erst im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts entstanden in vielen Ländern Frauenbewegungen. Frauen organisierten sich, um ihre sozialen und politischen Rechte einzufordern. Die Mittel, um dies zu erreichen, waren unterschiedlich.

Auslöser für die Entstehung von Frauenwahlrechtsbewegungen waren unter anderem Wahlrechtsreformen, die Frauen weiterhin ausschlossen, nur einige wenige Frauen privilegierten oder Frauen eingeschränkte (Wahl-)Rechte zugestanden. Dies stärkte die Frauenbewegungen.

In den meisten Staaten, die in den Ersten Weltkrieg involviert waren, vollzog sich um 1918 ein radikaler politischer Umbruch. Die Einführung des Frauenwahlrechts zum Ende des Ersten Weltkrieges erfolgte nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern. In Ländern, in denen es diese Umwälzungen nicht gab, wie Belgien oder Frankreich, mussten Frauen noch länger auf die politische Gleichstellung warten. Südeuropa, aber auch die Schweiz führten das Frauenstimmrecht erst nach dem Zweiten Weltkrieg ein.

Einführung des Frauenwahlrechts

  • 1906 Finnland
  • 1913 Norwegen
  • 1915 Dänemark, Island
  • 1918 Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Russland
  • 1919 Niederlande
  • 1920 Tschechoslowakei
  • 1921 Schweden
  • 1922 Irland
  • 1928 Großbritannien
  • 1931 Spanien
  • 1944 Frankreich
  • 1945 Bulgarien, Jugoslawien, Ungarn
  • 1946 Italien, Rumänien
  • 1947 Malta
  • 1948 Belgien
  • 1952 Griechenland
  • 1971 Schweiz
  • 1974 Portugal
  • 1984 Liechtenstein
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