Primäre Rechtsgrundlage der Österreichischen Nationalbibliothek ist das Bundesmuseen-Gesetz 2002, mit dem sie – analog zu den Bundesmuseen – den Rechtsstatus einer wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes erlangte. Als vollrechtsfähige Institution ist sie seither aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert, agiert als autonome Rechtsperson und ist in wirtschaftlichen Angelegenheiten einem Kuratorium verantwortlich.
Das Bundesmuseen-Gesetz 2002 (BGBl. I, Nr. 14/2002, in der geltenden Fassung) definiert die Österreichische Nationalbibliothek in folgender Weise:
§ 13. (1) Die Österreichische Nationalbibliothek ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechtes des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Als Nationalbibliothek sind ihr unbewegliche und bewegliche Denkmale im Besitz des Bundes zur Erfüllung ihres kulturpolitischen und wissenschaftlichen Auftrags als gemeinnützige öffentliche Aufgabe anvertraut. Sie ist eine Stätte der geistig-kulturellen Identität Österreichs, ein Ort der kulturellen Begegnung sowie des wissenschaftlichen Diskurses und bewahrt in ihren historischen Sammlungen einmalige Quellen zum Weltkulturerbe.
(2) Sie trägt Verantwortung für die Bewahrung, den Ausbau, die wissenschaftliche Bearbeitung und die Präsentation des ihr anvertrauten kulturellen Erbes. Als umfassende Bildungseinrichtung entwickelt sie zeitgemäße und innovative Formen der Wissens- und Kulturvermittlung und pflegt den fachlichen Diskurs sowie die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Einrichtungen des Bibliotheks- und Forschungsbereiches.
(3) Zweck der Österreichischen Nationalbibliothek ist der Ausbau, die wissenschaftliche Bearbeitung und Erschließung, die Bereitstellung und langfristige Erhaltung sowie die Verwaltung des ihr auf Dauer oder bestimmte Zeit sinngemäß nach § 5 Abs. 1 überlassenen oder von ihr erworbenen Sammlungsgutes unter Beachtung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
In der Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek werden ihre Aufgaben im Detail festgelegt.
Das Mediengesetz und die ergänzende Pflichtablieferungsverordnung regeln die Ablieferung von Bibliotheksstücken an die Österreichische Nationalbibliothek.
Zur Ablieferung von Medien an die Österreichische Nationalbibliothek siehe den entsprechenden Abschnitt im Kapitel „Pflichtablieferung“.
Hier finden Sie die Richtlinien gemäß des gesetzlichen Sammelauftrags der Österreichischen Nationalbibliothek zum Download:
Der Katalog und die Webseiten der Österreichischen Nationalbibliothek bieten Zugang zu vielen Millionen von analogen Beständen und digitalen Objekten des österreichischen kulturellen Erbes und des Weltkulturerbes.
Die Bestände der Österreichischen Nationalbibliothek umfassen die gesamte Geschichte Österreichs, und es ist unsere Aufgabe, diese Bestände zu bewahren und zugänglich zu machen. Einige Inhalte können schädlich oder schwierig zu betrachten sein und veraltete, voreingenommene, beleidigende, rassistische und möglicherweise gewalttätige Ansichten und Meinungen widerspiegeln. Darüber hinaus können einige Materialien, die aufgrund ihrer historischen Bedeutung aufbewahrt werden, sich auf gewalttätige Ereignisse beziehen.
Als Gedächtnisinstitution und Archivbibliothek trägt die Österreichische Nationalbibliothek die Verantwortung, Publikationen unterschiedlichster Inhalte, Quellen und (zeit)geschichtlicher Hintergründe zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Bestände werden keiner Bewertung durch die Bibliothek unterzogen und dienen vor allem der wissenschaftlichen Recherche. Die Österreichische Nationalbibliothek distanziert sich ausdrücklich von allen diskriminierenden, gewaltverherrlichenden und nationalsozialistischen Inhalten. (= §11 der Benützungsordnung der Österreichischen Nationalbibliothek). Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an benuetzung[at]onb.ac.at.
Aufgrund von Veranstaltungen wird der Prunksaal am Donnerstag, 24. Oktober bereits um 18 Uhr, am Freitag, 1. November bereits um 16 Uhr und am Donnerstag, 14. November bereits um 18 Uhr geschlossen.
Die Lesesäle am Heldenplatz bleiben am Samstag, den 2. November, geschlossen.