Zu den wesentlichen Aufgaben der Österreichischen Nationalbibliothek gehört nach § 3, Abs.1 der Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek (Verordnung vom 11.1.2002, BGBL 12/2002) die „Sammlung und Archivierung aller in Österreich erschienenen bzw. herausgegebenen Publikationen einschließlich der elektronischer Medien (§§ 43 und 43a Mediengesetz).“ Der Auftrag zur dauerhaften Archivierung des österreichischen Kulturerbes kann nur durch eine genaue Entsprechung im Umfang der Pflichtexemplar-Regelung nach dem Mediengesetz (Ablieferung von sog. Bibliotheksstücken. § 43 Mediengesetz) effizient und konsequent erfüllt werden.
Im Bereich der in Österreich herausgegebenen oder gedruckten Printmedien strebt die Österreichische Nationalbibliothek eine möglichst vollständige Sammlung aller österreichischen Publikationen an, um die Zugänglichkeit dieser Informationen für kommende Generationen zu sichern.
Oberösterreich | periodische Druckwerke | sonstige Druckwerke |
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Quelle: Pflichtablieferungsverordnung
Da wenden Sie sich am besten an den Hauptverband des Österreichischen Buchhandels. Dort erhalten Sie mit dem Antrag für ISBN-Nummern übrigens auch eine Information zur Pflichtablieferung.
Aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsversammlung öffnen alle Benützungseinrichtungen der Österreichischen Nationalbibliothek (Standort Heldenplatz und Sammlungen) am Donnerstag, 4. April 2024, erst um 11.30 Uhr.
Aufgrund von Veranstaltungen ist der Prunksaal am 20. April 2024 ganztags und am 24. April 2024 ab 14 Uhr geschlossen.