• Die Pflichtablieferung verpflichtet Medieninhaber*innen (meist Verleger*innen) bzw. Drucker*innen zur Ablieferung von Bibliotheksstücken aller in Österreich erschienenen (bzw. gedruckten) Publikationen an die entsprechenden empfangsberechtigten Bibliotheken.
  • Die Pflichtablieferung soll die systematische Sammlung, dauerhafte Archivierung und zukünftige Nutzbarkeit aller österreichischen Publikationen garantieren.

 

  • Verleger*innen: alle Verleger*innen (auch im Eigenverlag publizierende) mit Sitz in Österreich.
  • Drucker*innen: wenn Publikationen im Ausland verlegt, aber in Österreich gedruckt werden, sind die Drucker*innen gesetzlich verpflichtet, Pflichtexemplare der Druckwerke an die empfangsberechtigten Bibliotheken abzuliefern.

 

Zu den wesentlichen Aufgaben der Österreichischen Nationalbibliothek gehört nach § 3, Abs.1 der Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek (Verordnung vom 11.1.2002, BGBL 12/2002) die „Sammlung und Archivierung aller in Österreich erschienenen bzw. herausgegebenen Publikationen einschließlich der elektronischer Medien (§§ 43 und 43a Mediengesetz).“ Der Auftrag zur dauerhaften Archivierung des österreichischen Kulturerbes kann nur durch eine genaue Entsprechung im Umfang der Pflichtexemplar-Regelung nach dem Mediengesetz (Ablieferung von sog. Bibliotheksstücken. § 43 Mediengesetz) effizient und konsequent erfüllt werden.

Im Bereich der in Österreich herausgegebenen oder gedruckten Printmedien strebt die Österreichische Nationalbibliothek eine möglichst vollständige Sammlung aller österreichischen Publikationen an, um die Zugänglichkeit dieser Informationen für kommende Generationen zu sichern.

  • Abhängig vom Bundesland, in dem die Publikation erscheint, sind Pflichtexemplare an unterschiedliche Bibliotheken abzuliefern. Genaueres hierzu in der Pflichtablieferungsverordnung . Setzen Sie sich für die Ablieferung dieser Pflichtexemplare bitte mit den Bibliotheken direkt in Verbindung.
  • Ein Beispiel: Ich bin eine Verlegerin aus Oberösterreich - an wen muss ich mein Buch abliefern und wie viele Exemplare muss ich senden?
    Oberösterreich
    periodische Druckwerke
    sonstige Druckwerke
    Österreichische Nationalbibliothek 2 2
    Oberösterreichische Landesbibliothek 3 2
    Universitätsbibliothek Linz 2 1

    Quelle: Pflichtablieferungsverordnung

 

 

 

  • Die Aufgaben der Österreichischen Nationalbibliothek sowie die Pflichtablieferung sind gesetzlich geregelt:
  • Mediengesetz (siehe speziell Sechster Abschnitt: Bibliotheksstücke)
    RIS Mediengesetz
  • Pflichtablieferungsverordnung (PflAV)
    Durchführungsverordnung
  • Ja, wenn in der Publikation ein Verlag bzw. ein Erscheinungsort in Österreich angegeben ist.
  • Wird in Ihrem Buch kein Ort in Österreich als Verlags- oder Herstellungsort genannt, so müssen Sie keine Pflichtexemplare abliefern; wir sind Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie der Österreichischen Nationalbibliothek ein Exemplar Ihrer Publikation überlassen wollen, damit wir Ihr Werk archivieren und dem kulturellen Gedächtnis Österreichs hinzufügen können.
  • Alle in Österreich erschienenen bzw. gedruckten Publikationen.
  • Dabei spielt es keine Rolle, ob die Publikation in einem Verlag erscheint oder privat verlegt wird.
  • Wenn eine Publikation gleichzeitig gedruckt und elektronisch erscheint, sind Pflichtexemplare von der gedruckten Publikation abzuliefern.
  • Auch wenn eine Publikation keine ISBN hat, muss diese abgeliefert werden.
  • Wenn eine Publikation in mehreren Sprachen erscheint, ist für jede Sprachausgabe die entsprechende Anzahl an Pflichtexemplaren abzuliefern.
  • Neuauflagen müssen ebenfalls abgeliefert werden.
  • Erscheint die Publikation in einer gebundenen sowie in einer broschierten Ausgabe, so ist nur die gebundene Ausgabe abzuliefern.
  • Uns ist klar, dass es viele unterschiedliche Publikationsformen gibt – sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Publikation tatsächlich abgeliefert werden muss, können Sie uns gerne mit Beispielbildern des Inhalts Ihrer Publikation unter pflicht@onb.ac.at kontaktieren!

 

  • Grundsätzlich gilt, dass Pflichtexemplare auf Kosten der Verleger*innen an die entsprechenden Bibliotheken abgeliefert werden müssen. Eine Vergütung für abgelieferte Publikationen ist daher in den meisten Fällen nicht möglich.
  • Es gibt eine Ausnahme: Publikationen, deren Ladenverkaufspreis über der Grenze zur halben Pflicht liegt – hier wird die Hälfte des Ladenverkaufspreises vergütet.
  • Unter die halbe Pflicht fallen:
    Druckwerke, deren Ladenverkaufspreis mehr als 145 € beträgt.
    Sonstige Medienwerke (z.B.: CDs, USB-Sticks…) bei mehr als 72 €.
  • Versandkosten für die Übersendung von Bibliotheksstücken können nicht vergütet werden.

 

  • Die Österreichische Nationalbibliothek und andere empfangsberechtigte Bibliotheken sind sogar gesetzlich verpflichtet, alle in Österreich erschienenen Druckwerke (bzw. alle in Österreich gedruckten Publikationen, wenn sich der Sitz der Verleger*innen im Ausland befindet) zu archivieren!
  • Damit stellen diese Bibliotheken sicher, dass das kulturelle Schaffen Österreichs archiviert wird und für zukünftige Generationen nutzbar bleibt.

 

  • Pflichtexemplare sind den empfangsberechtigten Bibliotheken direkt zu übersenden. Unsere Adresse für die Übersendung von Pflichtexemplaren lautet:
    Österreichische Nationalbibliothek
    Pflicht – Legal Deposit – Dépôt Légal
    Josefsplatz 1, Postfach 25
    1015 Wien
  • Sie können Ihre Bibliotheksstücke auch in der Post- u. Einlaufstelle der Österreichischen Nationalbibliothek, am Heldenplatz, rechter Seiteneingang neben der Rampe (Eingang D-Stiege) persönlich abgeben. Die Poststelle ist Montag - Freitag von 9-12 Uhr geöffnet.
  • Lageplan

 

  • Pflichtexemplare müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen an die jeweiligen Bibliotheken abgeliefert werden
  • Für die Ablieferung von Pflichtexemplaren gibt es keine Formvorgaben – die Pflichtexemplare können einfach per Post geschickt oder vor Ort abgegeben werden. Ein Begleitschreiben mit weiteren Informationen zur Publikation ist möglich, aber nicht zwingend notwendig.
  • Bitte teilen Sie uns den gültigen Ladenverkaufspreis mit!

 

  • Dann werden Sie von uns daran erinnert Zwinkersmiley.  Wir nehmen regelmäßig Überprüfungen unseres Bestandes vor, weil wir bemüht sind, österreichische Publikationen möglichst vollzählig zu archivieren und Lücken gerne schließen wollen. Wenn wir feststellen, dass uns Pflichtexemplare leider noch nicht erreicht haben, nehmen wir Kontakt auf.
  • Die Aufgabe der Österreichischen Nationalbibliothek umfasst nicht nur die Sammlung und Archivierung österreichischer Publikationen, sondern auch die Zurverfügungstellung ihrer Sammlungsobjekte. Zur besseren Findbarkeit werden die formalen und inhaltlichen Metadaten der jeweiligen Publikationen von uns erfasst. Das bedeutet, dass alle Interessierten die Möglichkeit haben, die gesammelten Publikationen der Österreichischen Nationalbibliothek im Online-Katalog zu recherchieren, zu bestellen und vor Ort zu nutzen. Einschränkungen gibt es nur bei sehr fragilen Objekten oder bei sehr alten Beständen (diese sind aber oft bereits digitalisiert und können in dieser Form auch ortsunabhängig genutzt werden!). Viele der Sammlungsobjekte können auch in Ausstellungen der Österreichischen Nationalbibliothek eingesehen werden.
  • Bei der Vervollständigung unserer Bestände sind wir für Hinweise von Leser*innen sehr dankbar – wenn eine Lücke im Bestand auffällt, kann uns diese gerne unter pflicht[at]onb.ac.at gemeldet werden.

Da wenden Sie sich am besten an den Hauptverband des Österreichischen Buchhandels. Dort erhalten Sie mit dem Antrag für ISBN-Nummern übrigens auch eine Information zur Pflichtablieferung.

 

Achtung
Prunksaal und Augustinerlesesaal

Aufgrund von Dreharbeiten bleibt der Prunksaal vom 27. Februar bis inklusive 12. März 2024 geschlossen.

Der Augustinerlesesaal bleibt von 27. Februar bis inklusive 8. März 2024 geschlossen.
In dieser Zeit sind Aushebungen im Prunksaal nicht möglich. Als Ersatz steht der Studienlesesaal der Sammlung von Handschriften und alten Drucken (Josefsplatz 1 im linken Gebäudeflügel, Handschriftenstiege 2. Stock) zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis.

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