Der Sammlungsauftrag der Österreichischen Nationalbibliothek erstreckt sich auch auf periodische elektronische Medien, die nicht oder nicht mehr in gedruckter Form erscheinen. Darunter fallen beispielsweise im Netz publizierte E-Journals, Online-Publikationen von Privatpersonen, von Körperschaften (Jahresberichte, Tätigkeitsberichte etc.) oder von wissenschaftlichen Institutionen (z.B. Forschungsberichte).
In Fällen, in denen Online-Medien einer Zugangskontrolle bzw. -beschränkung unterliegen oder aus technischen Gründen von der Österreichischen Nationalbibliothek nicht automatisiert gesammelt werden können, sieht das Mediengesetz (§ 43b MedienG) eine Ablieferung elektronischer Medien durch Medieninhaber*innen vor. Die Ablieferungspflicht entsteht mit der schriftlichen Aufforderung durch die Österreichische Nationalbibliothek.
Sie können als Medieninhaber*in der Ablieferungspflicht in jeder technischen Form nachkommen, die mit der Österreichischen Nationalbibliothek vereinbart wurde. Mögliche Ablieferungsverfahren sind beispielsweise (§ 15 Pflichtablieferungsverordnung):
• Übermittlung einzelner Dokumente per E-Mail an e-pubs[at]onb.ac.at
• Übermittlung von Zugangsdaten zur Abholung via http oder https-Protokoll
• Bereitstellung der abzuliefernden Medieninhalte auf einem sFTP-Server
• Übermittlung der Medieninhalte auf einem Datenträger (CD-ROM, USB-Stick)
Das Format der abgelieferten Publikation sollte bevorzugt PDF/A bzw. PDF sein.
Die abgelieferten Medieninhalte sind nur in den Räumlichkeiten der Österreichischen Nationalbibliothek und anderen berechtigten Bibliotheken zugänglich. Eine elektronische Vervielfältigung der Medieninhalte ist dabei nicht möglich, es können lediglich Ausdrucke angefertigt werden. Sie können als Medieninhaber durch eine entsprechende schriftliche Begründung zusätzlich eine Sperre der Medieninhalte bis zu einem Jahr erwirken.
Durch die Erteilung einer Nutzungsbewilligung können Sie der Österreichischen Nationalbibliothek die Berechtigung einräumen, elektronische Publikationen auch außerhalb der oben genannten Beschränkungen anzubieten.
Mit der Nutzungsbewilligung regeln Sie als Medieninhaber*in, in welcher Form die Österreichische Nationalbibliothek Ihre Publikationen zur Verfügung stellen darf.
Drei Varianten sind möglich:
• Frei im Internet
• Mehrfachzugriff innerhalb des Netzes der Österreichischen Nationalbibliothek
• Einzelzugriff innerhalb des Netzes der Österreichischen Nationalbibliothek (standardmäßig per Gesetz)
Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Nutzungsbewilligung eingescannt an:
Der Augustinerlesesaal ist am Freitag, den 9. Februar 2024 aufgrund einer Veranstaltung geschlossen. Als Ersatz steht Ihnen der Studienlesesaal der Sammlung von Handschriften und alten Drucken (Josefsplatz 1 im linken Gebäudeflügel, Handschriftenstiege 2. Stock) von 9.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis.
Aufgrund einer Veranstaltung ist der Prunksaal am 9. Februar 2024 von 11.30 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Aufgrund von Dreharbeiten sind die Lesesäle am Heldenplatz sowie das Papyrusmuseum von Freitag, 1. März ab 15 Uhr bis Samstag, 2. März, 13 Uhr geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Aufgrund von Dreharbeiten bleibt der Prunksaal vom 27. Februar bis inklusive 12. März 2024 geschlossen. Die laufende Sonderausstellung „BILD MACHT POLITIK“. Yoichi Okamoto. Ikone der Nachkriegsfotografie“ ist noch bis Sonntag, 25. Februar zu sehen.
Der Augustinerlesesaal bleibt von 27. Februar bis inklusive 8. März 2024 geschlossen.
In dieser Zeit kann es zu Einschränkungen bei den Aushebungen im Prunksaal kommen. Als Ersatz steht Ihnen der Studienlesesaal der Sammlung von Handschriften und alten Drucken (Josefsplatz 1 im linken Gebäudeflügel, Handschriftenstiege 2. Stock) von 9.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis.