Zu den wesentlichen Aufgaben der Österreichischen Nationalbibliothek gehören eine möglichst vollständige Dokumentation der Publikationsleistungen im Land sowie die dauerhafte Erhaltung und Archivierung des österreichischen Kulturerbes – eine Aufgabe, die in so konsequentem Ausmaß nur aufgrund der Pflichtexemplar-Regelung erfüllt werden kann.

Ziel der Pflichtabgabe-Regelung ist eine möglichst lückenlose Dokumentation des publizistischen Schaffens in Österreich. Für die Österreichische Nationalbibliothek (vormals Hofbibliothek) ist eine Pflichtexemplarverordnung erstmals 1569 nachweisbar. Bis heute dient die Ablieferung von in Österreich herausgegebenen oder gedruckten Medien (Bibliotheksstücken) einem kulturpolitischen Erfordernis: das Bestreben einer möglichst vollständigen Sammlung aller österreichischen Publikationen, um die Zugänglichkeit dieser Informationen für kommende Generationen zu sichern. 

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