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Antrag auf Ausstellung einer ForscherInnen-Jahreskarte


Persönliche Daten
Folgende Dokumente sind dem Antrag beizufügen:
Nachweis einer aktuellen beruflichen wissenschaftlichen Tätigkeit (inkl. Verfassen von Dissertationen bzw. Habilitationen) oder eines Publikationsvorhabens (Bestätigung durch Institut, Auftraggeber oder Verlag). Der Nachweis soll nicht älter als 3 Monate sein.
Die übermittelten Dokumente werden nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens gelöscht. Davon ausgenommen sind das Antragsformular und der Nachweis der aktuellen wissenschaftlichen Tätigkeit. Diese Dokumente werden 14 Monate nach der Übermittlung gelöscht.

Die übermittelten Dokumente werden geprüft und die Daten zum Zweck der Ausstellung einer Jahreskarte mit Sonderberechtigung in unsere NutzerInnen-Datenbank eingetragen bzw. im Falle einer Verlängerung mit dieser abgeglichen.
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