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Erste Frauenwahl im Norden – Finnland


Finnland war seit 1809 Teil des Russischen Reiches und mit einer weitgehenden Autonomie ausgestattet. Es war das erste Land in Europa, in dem das Frauenwahlrecht eingeführt wurde: Alle volljährigen BürgerInnen, Männer wie Frauen, erhielten 1906 gleichermaßen das aktive und passive Wahlrecht. Dieser Reform hatte der russische Zar und Großfürst von Finnland, Nikolaus II., zugestimmt.

Davor hatte Finnland einen Vierständelandtag, in dem Adel, Kirche, Bürger und Bauern vertreten waren. Die Beschlüsse des Landtages mussten allerdings vom Zaren bestätigt werden. Vor 1906 gab es ein eingeschränktes Wahlrecht, das 90 Prozent der Bevölkerung – die große Mehrheit der LandarbeiterInnen – ausschloss.

So entstand im Laufe des 19. Jahrhunderts einerseits eine nationalistische Bewegung, die die Unabhängigkeit von Russland anstrebte, anderseits die ArbeiterInnenbewegung. Parallel dazu entwickelte sich auch die Frauenbewegung: Einerseits gab es bürgerliche Frauen, die sich auf Grundlage des Zensuswahlrechts für die Gleichberechtigung einsetzten, anderseits wurden auch Frauen aus nichtprivilegierten Schichten aktiv – in der Sozialistischen Partei Finnlands. 

1899 erließ der Zar ein Manifest, das einem Staatsstreich gegen die finnische Verfassung und Autonomie gleichkam. Das Gesetzgebungsrecht sollte dem Landtag entzogen werden. Das führte zu Protesten in Finnland. Der Widerstand gegen den Zaren verband sich mit der Forderung nach politischen und sozialen Reformen. Das Wahlrecht für alle war dabei eines der zentralen Themen. 

Ende 1905 brachen in Russland Unruhen aus, die auf Finnland übergriffen und in beiden Ländern zu einem Generalstreik führten. Aufgrund dieser explosiven Lage fühlte sich die russische Regierung veranlasst, sowohl den nationalistischen als auch den sozialistischen Strömungen in Finnland nachzugeben. Am 20. Juli 1906 bestätigte der Zar die neue Landtagsverordnung. Das Ständesystem Finnlands wurde durch ein Einkammer-Parlament ersetzt. Die finnische Autonomie wurde wiederhergestellt. Das allgemeine und gleiche Wahlrecht wurde in Finnland eingeführt. Alle finnischen StaatsbürgerInnen ab 24 Jahren durften nun dieses Parlament wählen – unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrem gesellschaftlichen Stand. 

Im Frühjahr 1907 fanden die ersten Wahlen für das neue finnische Parlament statt. 19 Frauen zogen am 25. Mai 1907 neben 181 Männern als Abgeordnete ins finnische Parlament ein. Eine von ihnen, Miina Sillanpäa, wurde 1926 als Sozialministerin die erste Frau in Finnland in einem Ministeramt. 

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