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Sonderberechtigung Entlehnung außer Haus


Entlehnbedingungen
Die Österreichische Nationalbibliothek ist eine Präsenzbibliothek, daher ist die Entlehnung von Medien außer Haus nur in Ausnahmefällen und nach » Antragsstellung möglich. Bitte beachten Sie, dass Neuanträge für Entlehnausweise eine Bearbeitungszeit von drei Werktagen erfordern.

Kosten und Kaution
Den Entlehnausweis (= Jahreskarte mit Entlehnberechtigung) erhalten Sie gegen eine Gebühr von EUR 30,00 (inkl. 10 % MwSt.) befristet auf ein Jahr. Bitte beachten Sie, dass zudem eine Kaution in Höhe von EUR 80,00 zu hinterlegen ist.

Limits und Fristen
Sie können maximal zehn Bände gleichzeitig für vier Wochen vom Bestelltag an entlehnen. Sie können entliehene Medien einmalig um weitere vier Wochen verlängern, sofern keine Vormerkung vorliegt und Sie die Medien vor Ablauf der Leihfrist verlängern (online oder vor Ort). Bitte bringen Sie die entliehenen Werke nach Ablauf der Leihfrist zurück. Eine erneute Entlehnung ist erst nach Rückstellung der Medien ins Magazin und einer Neubestellung möglich. Eine Verlängerung über die Gültigkeit des Entlehnausweises hinaus ist leider nicht möglich.

Ausleihe und Rückgabe
Bestellte Werke können nur an der Buchausgabe Hauptlesesaal (LS 1) von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18.30 Uhr verbucht werden (Ausleihe/Rückgabe). Gerne können Sie eine Person bevollmächtigen, Werke für Sie zu entleihen. Diese Person benötigt dazu eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht sowie Ihre Bibliothekskarte mit Entlehnberechtigung. Wenn Sie bestellte Werke nicht innerhalb von 7 Tagen abholen, gehen diese ins Magazin zurück.

Bitte beachten Sie: Die Österreichische Nationalbibliothek kann ein Werk vor Ablauf der Leihfrist zurückfordern, wenn dieses zu dienstlichen Zwecken benötigt wird. Im Falle einer Revision kann eine allgemeine Rückgabe aller Werke angeordnet werden.

Verlust der Entlehnberechtigung
Es ist nicht gestattet, aus der Österreichischen Nationalbibliothek entlehnte Werke an andere Personen entgeltlich oder unentgeltlich weiterzuverleihen oder Entlehnungen auf den Namen eines anderen durchzuführen. Bei einer mehr als dreiwöchigen Abwesenheit von der Wohnadresse retournieren Sie bitte zuvor sämtliche entlehnte Werke. Auf keinen Fall ist es gestattet, entlehnte Werke auf Reisen mitzunehmen. Adressänderungen sind der Österreichischen Nationalbibliothek unter Vorlage eines amtlichen Meldenachweises bekanntzugeben.    

Die Nichteinhaltung dieser Leihbestimmungen führt zum Verlust der Entlehnberechtigung.

Kriterien für die Ausstellung einer Entlehnberechtigung:

Sie erhalten eine Entlehnberechtigung, wenn

  • Sie eine natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind
  • im Großraum Wien Ihren Hauptwohnsitz bzw. Ihre Arbeits-, Betriebs-, Ausbildungs- oder Forschungsstätte haben und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
     
    • Sie benötigen Entlehnungen außer Haus aufgrund wissenschaftlicher Tätigkeit: Sie verfassen eine Dissertation oder Habilitation, Sie führen ein wissenschaftliches Forschungsprojekt durch
    • Sie sind Angehöriger einer Körperschaft öffentlichen Rechts im Aktivstand
    • Sie sind Angehöriger einer Körperschaft privaten Rechts mit Schwerpunkt im Bereich Wissenschaft und/oder Kultur
    • Sie können auf Grund einer Behinderung die Lesesäle nicht oder nur erschwert nutzen   

Nachweise
Bitte legen Sie jedem Antrag folgende Nachweise bei:

  • Nachweis des Wohnsitzes (amtlicher Meldenachweis)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Studienausweis, Dienstausweis)
  • Nachweis der Notwendigkeit einer Entlehnberechtigung aufgrund wissenschaftlicher oder beruflicher Tätigkeit (Habilitation, Dissertation, wissenschaftliches bzw. Forschungsprojekt, wissenschaftliche Publikation)

Antrags-Formulare

» Ausstellung einer Entlehnberechtigung
» Verlängerung einer Entlehnberechtigung
» Rückzahlung der Kaution

Kontakt
Anträge auf Rückzahlung der Kaution senden Sie bitte an: berechtigungen[at]onb.ac.at

Gebühren
Bei nicht fristgerechter Retournierung der entlehnten Werke stellen wir Ihnen Mahnkosten in Rechnung.

Mahnkosten (Preise exkl. MwSt.)
Überschreitungskosten/Medien/Tag: EUR 0,50

  1. Mahnung per Mail (10 Tage nach Fälligkeit): EUR 5,00
  2. Mahnung per Mail (20 Tage nach Fälligkeit): EUR 7,00
  3. Mahnung per Einschreiben (30 Tage nach Fälligkeit): EUR 10,00 zzgl. Porto und Gebühr für eingeschriebene Sendung

Werden Druckschriften nicht fristgerecht zurückgegeben oder fällige Gebühren nicht bezahlt, ist weder die Entlehnung noch die Verlängerung weiterer Druckschriften möglich. Bitte beachten Sie, dass an Samstagen und Sonntagen die Bezahlung allfälliger Mahngebühren nicht möglich ist.

Von einer Entlehnung ausgenommen sind:

  • Vor 1900 erschienen Werke
  • Inlandsaustriaca, d.h. Werke, die in Österreich gedruckt oder verlegt worden sind und nur einmal vorhanden sind
  • Ausnahme: Diplomarbeiten, Dissertationen und Hochschulschriften
  • Werke aus der Sonderaufstellung (Beisatz Neu - Sond)
  • Werke aus der Freihandaufstellung der Lesesäle
  • Großformatige Bände (D-E-F Formate)
  • Zeitungs- und Zeitschriftenbände
  • Lose Blattausgaben, Bildbände, Kartenwerke, Reiseführer
  • Ungebundene, broschierte Werke
  • In schlechtem Erhaltungszustand befindliche Werke
  • Lederbände, Luxusausgaben, künstlerisch ausgestaltete Bände
  • Non-Book-Materials (Mikroformen, CDs, u.a.)
  • Sammlungswerke

Kontakt
berechtigungen[at]onb.ac.at

Postadresse:
Leihstelle
Josefsplatz 1
1015 Wien
Tel.: +43 1 534 10-252

Zugang: Heldenplatz, Mitteltor der Neuen Hofburg

» Entlehnbedingungen der Österreichischen Nationalbibliothek

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Auslastung Bibliotheksbereich Heldenplatz

Aufgrund des behördlich vorgeschriebenen Mindestabstands stehen derzeit nicht alle Plätze in den Lesesälen zur Verfügung. Diese Auslastungsanzeige dient zur Orientierung für Ihren Besuch.

 
 
 

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