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Koordination der datenunterstützten Vernetzung österreichischer Literaturarchive


Projektleitung:
Univ.-Prof. Dr. Wendelin Schmidt-Dengler

Projektmitarbeiter:
Dr. Andreas Brandtner (bis September 2000)
Mag. Max Kaiser (ab Oktober 2000)

Finanzierung: Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (bis 31. August 1998), Österreichische Nationalbibliothek (seit 1. September 1998)
Laufzeit: März 1997 bis September 2000, provisorisch fortgeführt ab Oktober 2000 [bis April 2001]
[Nachfolgeprojekt in Zusammenarbeit mit der Wiener Stadt- und Landesbibliothek ab Frühjahr 2001: KOOP-LITERA]

Kurzbeschreibung 
Im Unterschied zu den wissenschaftlichen Bibliotheken Österreichs können die Literaturarchive und die Institutionen, die handschriftliche Dokumente verwalten, nicht auf der Basis eines nationalen Datenverbunds agieren. Bislang erfolgte die Erschließung und Verzeichnung der Nachlässe und literaturarchivalischen Dokumente in traditionellen Karteisystemen oder institutsintern individuell auf PC. Die Erfassung der handschriftlichen Dokumente orientiert sich dabei derzeit österreichweit an unterschiedlichen Richtlinien. Neben dieser inkohärenten Regelorientierung erfolgt auch die EDV-gestützte Aufnahme der Nachlässe uneinheitlich. Die wenigen Archive, die bereits Datenbanken einsetzen, verwenden unterschiedliche, in der Regel nicht kompatible Systeme.
Das Ziel des Forschungsauftrags besteht darin, die Datenkoordination zwischen den Literaturarchiven Österreichs vorzubereiten. Zu diesem Zweck sind erstens die unterschiedlichen Erschließungsmodi insofern anzugleichen, als ein breiter Konsens für die Kriterien einer Minimalaufnahme von Archivdaten herbeizuführen ist. Diese Verständigung auf eine österreichweit verbindliche Minimalaufnahme kann von den obligatorischen Kategorien der "Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen" (RNA) ausgehen, da dieser knappe Regelbestand eine eindeutige Identifizierung der Archivalien garantiert. Zweitens sind die technischen Bedingungen für eine EDV-Vernetzung der Datenbestände zu definieren, um einen österreichweiten Einstieg zum Nachweis der Dokumente zu ermöglichen. Die erstellten Voraussetzungen sollen auch für eine weitere Entwicklung hinsichtlich internationaler Standards, der multimedialen Wiedergabe und der Verbindung zu den diversen Normdateien offenstehen. Während einerseits die Ansprüche, die an die EDV-Unterstützung einer Nachlaßerschließung zu stellen sind, präzise bestimmt werden müssen, ist andererseits zu prüfen, inwieweit die unterschiedlichen Datenbankparameter Minimalaufnahmen einheitlich wiedergeben können. Zu beachten bleibt, daß die Minimaldaten auf konvertierbaren Parametern gespeichert und somit in die gebräuchlichen Datenformate überführbar sind, um ihre ortsunabhängige Darstellung zu sichern; alle weiteren Parameter werden von den einzelnen Archiven nach deren Bedarf selbständig definiert und sind vom Netz aus nicht zugänglich.
Schließlich wird in Kooperation mit dem Institut für Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsforschung der Universität Wien eine Normierung der datenrelevanten Begriffe in Form eines Thesaurus erarbeitet, da noch keine einheitliche Objektterminologie für die Archive vorliegt. Dabei werden die verwendeten objektspezifischen Bezeichnungen, die relevanten literaturwissenschaftlichen Termini und die Parameter der Suchbegriffe über eine standardisierte Terminologie bzw. eine computermäßige Zusammenführung der Abweichungen vereinheitlicht. Eine enge Zusammmenarbeit besteht auch mit der Kommission für Nachlaßbearbeitung der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VÖB).

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