Übergabe zweier Hefte der Eipeldauerbriefe an die Privatbibliothek (13. 2. 1817)

 

Ad N Nos 7691 und 309

Franz Xavier Gewey überreicht das 11te und 12te Heft seiner Eipeldauerbriefe, samt dem zu den 11tn gehörigen Kupfertafeln.

Was Gewey in seiner Einbegleitung vom 24. Xbr. v[origen] J[ahres] sagt, daß er nämlich seit dem Jahre 1814 für die Ueberreichung der alle Monate erscheinenden Hefte seiner Eipeldauerbriefe, von Sr. Majestät keine Gnadengabe erhalten hat, ist allerdings wahr; und eben dieser Umstand wurde von mir in einem meiner früheren Äusserungen, im August v[origen] J[ahres] allerunterthänigst berührt.

Wenn auch Gewey, laut des hier zurückfolgenden Polizeyberichtes, nicht in der Noth ist, so glaube ich doch nicht, daß die allerhöchste Absicht dahin gehe, den Verfasser dieser allgemein beliebten und zugleich nützlichen Volksschrift jenes Vortheils zuberauben, den er aus der kleinen Anzahl der Exemplare bezieht, die er für seine Gönner besonders, auf Schreibpapier, abdrucken läßt. – Sein Vorfahrer, der Richter, hatte das Glück, beynahe für die Ueberreichung eines jeden Heftes von Sr. Majestät beschenkt zu werden. Der Ladenpreis eines Jahrganges sammt den Kupfertafeln auf schönem Papier mag 36 f. seyn; zwey Jahrgänge [fol. 1v] würden also 72 f. kosten.

In Anbetracht aber, daß S. Majestät, bey Abnahme der allerhöchst derselben verehrten Exemplare, nicht den blossen Ladenpreis dem Gewey auszahlen zu lassen gesinnt seyn dürften, vielmehr zum Beweise allerhöchstihres Wohlgefallens und zur Aufmunterung des Verfassers einen höhern Betrag zu bewilligen geruhen werden, so nehme ich mir die Freyheit, für die zwey Jahrgänge 1815 und 1816, auf ein Geschenk von 150 oder 200 f. anzutragen, welches etwas mehr als den Ladenpreis ausmachen würde.

Young

[eigenhändige Resolution]

Ich lasse dem Gewey aus meiner Kabinetskasse 200 f. anweisen

Franz m.p.

[nicht eigenhändig] Wien d. 13. Feb. 817“