Zwischenschaltung des Oberstkämmereramtes 1839 (FKBA22028)

„[fol. 2r]Zur gefälligen vertraulichen Kenntnisnahme. Den Originalakt habe ich Herrn Hofrat von Hawerda übergeben. Payer

Allerhöchstes Handschreiben an den Oberstkämmerer Grafen Czernin.

Lieber - ! Die seit einiger Zeit so häufig an mich gerichteten Sendungen von allerlei Kunst- und Druckwerken haben mich zu der Verfügung veranlaßt, daß von nun an alle derlei Gegenstände sowohl aus dem In- als aus dem Auslande an Sie gewiesen werden, wo Sie sodann nach Beschaffenheit der Sache deren Zurückstellung entweder unmittelbar sogleich selbst zu verfügen, oder, wenn es Gegenstände von anerkannten litterarischen oder Kunstwerth sind, sie Mir mit dem Gutachten, ob selbe der Annahme zu würdigen und in bejahenden Falle, welche Honorierung dafür zuzuerkennen wäre? vorzulegen haben.
Von jenem Theile Meiner gegenwärtigen Entschließung, welcher sich auf die Einsendung der Druck und Kunstwerke an Sie bezieht, werden Sie Meinem Obersten Kanzler, dem ungarischen und siebenbürgischen Hofkanzler zu dem Ende Kenntnis geben, damit diese die Länderstellen anweisen, die angemessene Kundmachung durch die betreffenden Zeitungs-Blätter zu veranlassen.
Ebenso werden Sie den Vorsteher Meiner inneren Kammer, Obristen Grafen Segur, beauftragen, daß er alle zur Vorlage an Mich etwa an ihn gelangenden litterarischen und Kunstgegenstände an Sie leite.
Wien, den 10. Dezember 1839.

Vgl. Polit. Gesetz. Sammlung 1839, 67. Band, S. 282"