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Die Rechtsgrundlagen der Österreichischen Nationalbibliothek 


Primäre Rechtsgrundlage der Österreichischen Nationalbibliothek ist das » Bundesmuseen-Gesetz 2002, mit dem sie - analog zu den Bundesmuseen - den Rechtsstatus einer wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes erlangte. Als vollrechtsfähige Institution ist sie seither aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert, agiert als autonome Rechtsperson und ist in wirtschaftlichen Angelegenheiten einem Kuratorium verantwortlich.

Das Bundesmuseen-Gesetz 2002 (BGBl. I, Nr. 14/2002, in der geltenden Fassung) definiert die Österreichische Nationalbibliothek in folgender Weise:

§ 13. (1) Die Österreichische Nationalbibliothek ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechtes des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Als Nationalbibliothek sind ihr unbewegliche und bewegliche Denkmale im Besitz des Bundes zur Erfüllung ihres kulturpolitischen und wissenschaftlichen Auftrags als gemeinnützige öffentliche Aufgabe anvertraut. Sie ist eine Stätte der geistig-kulturellen Identität Österreichs, ein Ort der kulturellen Begegnung sowie des wissenschaftlichen Diskurses und bewahrt in ihren historischen Sammlungen einmalige Quellen zum Weltkulturerbe.

(2) Sie trägt Verantwortung für die Bewahrung, den Ausbau, die wissenschaftliche Bearbeitung und die Präsentation des ihr anvertrauten kulturellen Erbes. Als umfassende Bildungseinrichtung entwickelt sie zeitgemäße und innovative Formen der Wissens- und Kulturvermittlung und pflegt den fachlichen Diskurs sowie die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Einrichtungen des Bibliotheks- und Forschungsbereiches.

(3) Zweck der Österreichischen Nationalbibliothek ist der Ausbau, die wissenschaftliche Bearbeitung und Erschließung, die Bereitstellung und langfristige Erhaltung sowie die Verwaltung des ihr auf Dauer oder bestimmte Zeit sinngemäß nach § 5 Abs. 1 überlassenen oder von ihr erworbenen Sammlungsgutes unter Beachtung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

In der » Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek (BGBl. I, Nr. 52/2009) werden ihre Aufgaben im Detail festgelegt.
Das » Mediengesetz und die ergänzende » Pflichtablieferungsverordnung regeln die Ablieferung von Bibliotheksstücken an die Österreichische Nationalbibliothek.

Zur Ablieferung von Medien an die Österreichische Nationalbibliothek siehe den entsprechenden » Abschnitt im Kapitel „Bibliothek am Heldenplatz/Bestimmungen“.


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