Wahltag 16. Februar 1919
Am 18. Dezember 1918 wurde die genaue Wahlordnung beschlossen. Das Wahlalter wurde auf 20 Jahre festgelegt, das passive Wahlrecht erlangte frau/man mit 29 Jahren. Prostituierte waren bis 1923 vom Wahlrecht ausgenommen.
Der Tag der Stimmabgabe war mit Spannung erwartet worden. Entgegen den Erwartungen war die Wahlbeteiligung der Frauen nur wenig geringer als die der Männer. 82 % der 1,904.741 wahlberechtigten Frauen und 87 % der 1,649.501 wahlberechtigten Männer nahmen ihr aktives Wahlrecht wahr. Insgesamt 115 Frauen kandidierten für den Einzug in die Konstituierende Nationalversammlung, allerdings meist an völlig aussichtsloser Stelle.
Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei erreichte mit 72 Mandaten die relative Mehrheit. Bis 1920 bildete sie mit der Christlichsozialen Partei, die auf 69 Mandate kam, eine Regierungskoalition. Neben diesen beiden großen Parteien waren mehrere deutschnationale Parteien mit insgesamt 26 Mandaten in der Konstituierenden Nationalversammlung vertreten. Die bürgerlichen Parteien konnten aufgrund ihrer Aufsplitterung nur ein Mandat erringen. Für bürgerliche Parteien hatten einige prominente Vertreterinnen der bürgerlich-liberalen Frauenbewegung – wie » Helene Granitsch, » Marianne Hainisch, » Olga Misar – kandidiert. Keine dieser Frauen bekam ein Mandat.
Das Wahlverhalten der Frauen war für die Politiker von großem Interesse. Die Befürchtungen der Christlichsozialen, dass ihnen das Frauenwahlrecht schaden würde, erwiesen sich als unbegründet. Die Mehrheit der Frauen stimmte für die Christlichsoziale Partei und für bürgerliche Parteien, mit Ausnahme von Wien. Um das Wahlverhalten zuverlässig einschätzen zu können, wurden schließlich bei der Wahl 1920 verschiedenfarbige Kuverts für Männer und Frauen eingeführt. Die Daten der Wahlen zwischen 1920 und 1930 bestätigen die Präferenz der Frauen für die Christlichsoziale Partei.
Die politische Gleichberechtigung und die Mehrheit an weiblichen Wahlberechtigten spiegelten sich jedoch nicht in der politischen Vertretung wider. Nur acht Frauen zogen am 4. März 1919 in die Konstituierende Nationalversammlung ein.