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Musik, 650 Jahre

Wolfgang Amadeus Mozarts Requiem

06.04.2018 Forschungsblog
Ein legendenumwobenes Werk, eine ergreifende Totenmesse, die letzte und unvollendet hinterlassene Schöpfung eines Genies – all das ist Mozarts Requiem. Anhand der Originalhandschrift in der Musiksammlung der Österreichischen Nationalbibliothek wird die Entstehungsgeschichte dieses Werkes und seiner Fertigstellung nachgezeichnet. Objekt des Monats April im Rahmen des Jubiläumsjahres 650 Jahre Österreichische Nationalbibliothek.

Autor: Thomas Leibnitz

Zu den bedeutendsten und wertvollsten Objekten der Österreichischen Nationalbibliothek zählt die Originalhandschrift von Wolfgang Amadeus Mozarts Requiem. Die merkwürdigen Umstände der Entstehung dieses letzten, unvollendet hinterlassenen Werkes, sowie überlieferte Bemerkungen des Komponisten – er wisse wohl, dass er dieses Werk für sich selbst schreibe – trugen zum Nimbus des Tragisch-Geheimnisvollen bei, der seine Totenmesse bis heute umgibt.


Abbildung 1: » Mozart auf dem Totenbett

Anlass für Legendenbildung boten insbesondere die Umstände der Bestellung des Requiems bei Mozart: Es wurde über einen Mittelsmann von einem anonymen Besteller in Auftrag gegeben. Mozarts erster Biograph, Franz Xaver Niemetschek, schildert in seiner 1798 erschienenen Schrift die Begebenheit und spricht von einem „unbekannten Bothen“, der die Bestellung überbracht habe.

Dieser geheimnisvolle Bote, dem noch in jüngster Vergangenheit – in Peter Shaffers „Amadeus“ – bei der Darstellung von Mozarts letzter Lebenszeit eine Schlüsselrolle zugeteilt wird, war mit einiger Sicherheit ein Beauftragter des Johann Sortschan, des Wiener Geschäftsträgers des Grafen Franz Walsegg-Stuppach. Graf Walsegg, Besitzer mehrerer Herrschaften im südlichen Niederösterreich, hatte die Gepflogenheit, bei renommierten Komponisten seiner Zeit Werke in Auftrag zu geben, die er in der Folge als seine eigenen ausgab.

Mozart arbeitete an dem Werk ab dem Frühsommer 1791 – mit Unterbrechungen, die sich durch die gleichzeitige Arbeit an den Opern „La Clemenza di Tito“ (Uraufführung am 6. September in Prag) und „Die Zauberflöte“ (Uraufführung am 30. September in Wien) ergaben. Fest steht, dass die Komposition des Requiems ihn bis in die letzten Stunden seines Lebens beschäftigte. Nach seinem Tod bemühte sich Constanze Mozart, einen sachkundigen und mit Mozarts Kompositionsweise vertrauten Komponisten zur Fertigstellung des Requiems zu finden, damit es dem Auftraggeber ausgefolgt werden konnte. Ihre Wahl fiel zunächst auf Joseph Eybler, der die Arbeit nach einigen Ergänzungsversuchen am „Dies irae“ aufgab; dann erst beauftragte sie Franz Xaver Süßmayr, der die umfangreiche Ergänzungsarbeit – immerhin fehlten die Teile „Sanctus“, „Benedictus“ und „Agnus Dei“ völlig – durchführte. Nun erhielt Graf Walsegg die (großteils von der Hand Süßmayrs stammende) Partitur, die er nach gewohnter Art abschreiben ließ, um ihre Herkunft zu verschleiern. Da sich in der Umgebung von Stuppach (Gloggnitz) nicht die geeigneten Musiker fanden, wurde das Requiem unter der Leitung von Graf Walsegg in Wiener Neustadt aufgeführt: Am 14. Dezember 1793 erklang es erstmals im Rahmen der Liturgie in der Kirche des Stiftes Neukloster.


Abbildung 2: » Constanze Mozart

Immer wieder erregte Süßmayrs Aussage Erstaunen, er habe die Teile „Sanctus“, „Benedictus“ und „Agnus Dei“ „ganz neu … verfertiget“. Zwar wurden in diesen Teilen Stimmführungsfehler nachgewiesen und die „Hosanna“-Fuge am Ende des „Sanctus“ von Kritikern als unbeholfen empfunden, dennoch geht kein entscheidender Riss durch das Requiem, der die Qualitätsdifferenz zwischen Mozarts Original und Süßmayrs Ergänzung offenkundig machen würde. Süßmayrs Aussage, die erwähnten drei Teile völlig eigenständig komponiert zu haben, ist denn auch vielfach in Zweifel gezogen worden. Gab es noch weitere, nicht erhalten gebliebene Skizzen Mozarts zum Requiem, die Süßmayr verwendete? Spielte Mozart seinem Schüler am Klavier vor, was er nicht mehr zu Papier bringen konnte? All dies ist möglich, bleibt aber im Bereich der Spekulation. Einen Hinweis, wie Süßmayr zu „mozartähnlichen“ Inspirationen gekommen sein könnte, gibt ein Skizzenbuch Mozarts, das Unterrichtsheft für Barbara Ployer KV 453b, das unter dem Titel „Mozarts Unterricht in der Komposition“ bekannt wurde (ÖNB, Mus.Hs. 17.559). Ein hier notiertes Thema Mozarts hat erstaunliche Ähnlichkeit mit dem Thema des „Benedictus“. Nun kann dies bedeuten, dass Süßmayr durch Zufall in Mozarts Skizzenbüchern auf dieses Thema stieß, es kann aber ebenso bedeuten, dass es sich um einen gängigen Melodietypus handelte.

Hätte Mozart selbst Süßmayr für fähig gehalten, das Requiem-Fragment zu vollenden? Auch darüber sind nur Mutmaßungen möglich. Süßmayr war während der letzten Lebensjahre Mozarts ständig in dessen Umgebung und wurde von diesem geschätzt, wenn sich dies freilich in den Briefen eher als Verulkung manifestierte. Von „Süssmayer, dem dalketen Buben“ (Brief an Constanze, 2. Juli 1791) ist hier die Rede. Allerdings wurde der Adlatus gewürdigt, in „La Clemenza di Tito“ die Secco-Rezitative auszuführen, die Arien des Servillia, des Publio und des Annio zu vertonen und Teile der Oper zu instrumentieren.

Aus der Entstehungsgeschichte des Requiems wird verständlich, warum es sich bei der Originalhandschrift (ÖNB, Mus.Hs. 17.561a+b), die die Musiksammlung der Österreichischen Nationalbibliothek als einen ihrer größten Schätze verwahrt, um zwei Bände handelt: Band 1, die „Ablieferungspartitur“, enthält die vollständige Partitur des Werkes in der Ergänzung Franz Xaver Süßmayrs. Band 2, die „Arbeitspartitur“ ist aus zwei Fragmenten zusammengefügt, die die originalen Niederschriften Mozarts ab dem „Dies irae“ zeigen.

Band 1 wurde in Erfüllung der Bestellung an Graf Walsegg abgeliefert. Hier stammen nur der Introitus „Requiem aeternam“ und das „Kyrie“ von Mozarts eigener Hand, ab dem „Dies irae“ liegt die Handschrift Süßmayrs vor, der allerdings Mozarts Schrift gekonnt zu imitieren wusste.

 
Abbildungen 3 und 4: » Requiem, KV 626, Autograph, Scan Seiten 1 und 8 

Band 2 der Originalhandschrift enthält die von Mozarts Hand stammenden, unvollständigen Kompositionsteile, die Süßmayr nicht zur Ergänzung verwenden konnte, weil Joseph Eybler darin bereits seine eigenen Ergänzungsversuche eingetragen hatte. Hier wird deutlich, dass in diesen Abschnitten große Teile fehlen: Ausgeführt wurden lediglich der Chorsatz und der bezifferte Bass; die Instrumentalbegleitung wurde meist nur durch einen oder einige Takte angedeutet.

Vor dem Horizont dieser unklaren Quellenlage wird deutlich, welche Bedeutung der Ankauf sämtlicher „Requiem“-Originalhandschriften durch die Hofbibliothek in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts hatte. Immerhin ist der vorangegangene „Echtheitsstreit“ zwischen dem Mozart-Freund Maximilian Stadler und dem Mainzer Musikschriftsteller Gottfried Weber aber auch ein Indiz für die große Bedeutung, die die Musikwelt Mozarts letztem Werk bereits beimaß.

Ignaz von Mosel, ein musikkundiger Mitarbeiter der Hofbibliothek, veröffentlichte 1839 die Nachricht über den Ankauf der Gesamtpartitur unter dem Titel „Ueber die Original-Partitur des Requiem von W. A. Mozart“, und nochmals wurde in der an Mystifikationen reichen Geschichte des Requiems ein Akt der Verschleierung gesetzt, denn immerhin stammt diese „Original-Partitur“ zum überwiegenden Teil von der Hand Süßmayrs. Dies gibt Mosel im weiteren Verlauf der Schrift auch zu, wenngleich er die Tatsache, dass Süßmayr der alleinige Schöpfer der Sätze „Sanctus“, „Benedictus“ und „Agnus Dei“ sein solle, innerlich nicht akzeptieren kann. Er zitiert Adolf Bernhard Marx: „’Wo ist denn überhaupt im Requiem ein Satz, der nicht wenigstens Eine Spur von Mozarts Künstlerkraft trüge? – Man prüfe unsere Ansicht an dem Agnus Dei, einem Satze, den Siessmayer sich ganz zuschreibt. – Wer mag jenem die Violinfigur, die drey Sätze ‚dona eis requiem’ zuschreiben? Hat das Mozart nicht geschrieben, nun wohlan, so ist der, der es geschrieben, Mozart.’“ Diesem Urteil schloss Mosel sich offensichtlich an und begründete am Schluss seiner Schrift, warum die Hofbibliothek – zumindest im ideellen Sinn – doch Eigentümerin der „Originalpartitur“ von Mozarts letztem Werk sei: „Diese [die Hofbibliothek, Anm.] besitzt sonach in der autographen Partitur der Sätze Requiem und Kyrie (fol. 1 bis 10), und in den gleichfalls eigenhändigen Partitur-Entwürfen von Dies irae bis einschlüssig Hostias (fol. 11 bis 45) Alles, was von dem Schwanengesange Mozart’s in seiner Handschrift existirt; das Uebrige aber, wenn nicht aus seiner Feder, doch – nach allen Kunstgründen – aus seinem Kopfe.“


Über den Autor: Dr. phil. Thomas Leibnitz ist Direktor der Musiksammlung der Österreichischen Nationalbibliothek.

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