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Wahlrechtsentwicklung in der österreichischen Reichshälfte der Habsburgermonarchie


1800
1848

Reichstagswahlen

Im Juni 1848 kam es zu ersten Wahlen für den österreichischen Reichstag. Bedingungen, um daran teilnehmen zu können, waren das männliche Geschlecht und Selbstständigkeit. Arbeiter wurden jedoch an der Stimmabgabe gehindert. Frauen waren ausgeschlossen, obwohl sie sich an der Revolution von 1848 beteiligten und erste Frauen sich – in Flugschriften und Zeitungsartikeln – zu Wort meldeten.

1861

Landtagswahlrecht für Besitzende und Gebildete

Wenige privilegierte steuerzahlende Frauen besaßen auf Gemeinde- (ab 1849) und Landesebene (ab 1861), einige wenige Großgrundbesitzerinnen auch für das Abgeordnetenhaus des Reichsrates (ab 1873) ein Wahlrecht.

1889

Der Entzug von Wahlrechten und die Frauenstimmrechtsbewegung

Zwischen 1884 und 1904 wurden im Zuge von Wahlreformen steuerzahlenden Frauen ihre Gemeinde- und Landtagswahlrechte in mehreren Bundesländern wieder entzogen. Dies war in Niederösterreich Auslöser für Proteste und Anstoß, sich zu organisieren. Eine Frauenstimmrechtsbewegung konstituierte sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts.

1900
1907

Einführung des allgemeinen und gleichen Reichsratswahlrechts für Männer

Mit der Zeit erhielten immer mehr Männer das Stimmrecht und das Geschlecht als Bedingung für politische Rechte gewann an Bedeutung. Mit der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für Männer am 26. Jänner 1907 erreichte der Ausschluss der Frauen von jeglicher politischer Mitbestimmung seinen Höhepunkt.

1918

Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten, geheimen Wahlrechts für alle StaatsbürgerInnen ohne Unterschied des Geschlechts

Nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie wurde am 12. November 1918 die Republik Deutschösterreich ausgerufen und Frauen das aktive und passive Wahlrecht zuerkannt – für alle Ebenen des Wahlrechts (Gemeinde, Landtag, Parlament). Nach der Ausrufung der Republik kamen bereits 1918 zwölf Frauen in Wien in eine politische Funktion – im Gemeinderat.

1919

Frauen üben erstmals gleichberechtigt das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung aus

In der Wahlordnung vom 18. Dezember 1918 wurde das Wahlalter auf 20 Jahre festgelegt. Das passive Wahlrecht erlangte frau/man mit 29 Jahren. Frauen waren nun zu einem entscheidenden und noch unbekannten Faktor in der Politik geworden. Bei der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 konnten erstmals alle Frauen gleichberechtigt mit Männern ihr Wahlrecht wahrnehmen.

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