Benützung der Musiksammlung
Um die reichhaltigen Bestände der Musiksammlung zu benützen, benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine Benützungskarte der Österreichischen Nationalbibliothek (es gilt die » Benützungsordnung).
- Die Musiksammlung ist grundsätzlich eine Präsenzbibliothek. Ein großzügiger Lesesaal steht Ihnen zur Verfügung!
- Aus konservatorischen Gründen ist die Benützung der Originalhandschriften nur eingeschränkt möglich.
- Es werden täglich bis zu fünf Signaturen bereitgestellt. Im Allgemeinen liegen die Objekte spätestens zwei Stunden nach Ihrer Bestellung im Lesesaal für Sie bereit.
- Für Auskünfte zum Bestand und zu Recherchemöglichkeiten stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Informationsdienstes im Lesesaal gerne zu Verfügung.
Reproduktionen
- Sekundärliteratur können Sie nach Rücksprache vor Ort kopieren, sofern nicht konservatorische Gründe dagegen sprechen.
- Wenn Sie Reproduktionen von Handschriften oder Musikdrucken benötigen, können Scans in Auftrag gegeben werden (» Konditionen)
- Fotografieren ist im Lesesaal nach Absprache mit dem jeweils diensthabenden Informationsbediensteten möglich.
(Urheber- und Personenrechte müssen eingehalten werden)
Leihgaben für Ausstellungen
Ihr schriftliches Leihansuchen mit Angabe der gewünschten Objekte (möglichst mit Signaturen) richten Sie bitte direkt an den » Leiter der Sammlung. Nennen Sie dabei den Namen des Leihnehmers, sowie Titel, Ort und Dauer der Ausstellung. Bedingungen und Kosten finden Sie » hier.