Pflichtablieferung – Legal deposit – Dépôt légal
Die Ablieferung von sogenannten „Bibliotheksstücken“ dient auch heute noch einem kulturpolitischen Erfordernis. Ziel der Regelung ist eine möglichst lückenlose Dokumentation des publizistischen Schaffens in Österreich. Für die Österreichische Nationalbibliothek (vormals Hofbibliothek) ist eine Pflichtexemplarverordnung erstmals 1569 nachweisbar.
Rechtslage
Zu den wesentlichen Aufgaben der Österreichischen Nationalbibliothek gehört nach § 3, Abs.1 der Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek (Verordnung vom 11.1.2002, BGBL 12/2002) die „Sammlung und Archivierung aller in Österreich erschienenen bzw. herausgegebenen Publikationen einschließlich der elektronischer Medien (§§ 43 und 43a Mediengesetz).“ Der Auftrag zur dauerhaften Archivierung des österreichischen Kulturerbes kann nur durch eine genaue Entsprechung im Umfang der Pflichtexemplar-Regelung nach dem Mediengesetz (Ablieferung von sog. Bibliotheksstücken. § 43 Mediengesetz) effizient und konsequent erfüllt werden.
Im Bereich der in Österreich herausgegebenen oder gedruckten Printmedien strebt die Österreichische Nationalbibliothek eine möglichst vollständige Sammlung aller österreichischen Publikationen an, um die Zugänglichkeit dieser Informationen für kommende Generationen zu sichern.
Mediengesetz (siehe speziell Sechster Abschnitt: Bibliotheksstücke)
» RIS Mediengesetz
Zur Rechtslage
» Durchführungsverordnung
Ablieferung per Post
Team Pflicht 2
Josefsplatz 1
Postfach 25
1010 Wien
Persönliche Ablieferung
Einlaufstelle Heldenplatz (rechtes Seitentor neben der Rampe)
Mo-Fr 9 bis 12 Uhr
» Lageplan
Kontakt
Tel.: + 43 (1) 534 10-402, -417
Fax: +43 (1) 534 10-445
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