Testament Kaiser Franz' I.

zitiert nach der originalen Reinschrift des staatsrätlichen Referenten Albert von Heß (Wien, ÖStA, HHStA, Habsburg-lothringische Familienurkunden Nr. 2347 A).

 

„Unter Anrufung des göttlichen Beistandes erkläre Ich bei voller Besinnung, und nach reifer Uiberlegung Meinen letzten Willen, wie folgt:

1. Meine Seele empfehle ich der unendlichen Barmherzigkeit des Allmächtigen. Die Begräbnißfeierlichkeit, so wie die Lesung heiliger Messen zu meinem Seelenheile soll nach dem eingeführten Hofgebrauche stattfinden.

            2. Mit Rücksicht auf diese Uibung und auf das, was Meine Vorfahren zu solchen Zwecken anordneten, überlasse ich dem wohlthätigen Sinne Meiner Erben die Bestimmung jener Beträge, welche als Almosen und zu frommen Instituten gegeben werden sollen.

            3. Meiner Gemahlin, die in Freude und Leiden Meine treue Gefährtin war, und nur für meine Erhaltung lebte, vermache ich meinen gesammten Geschmuck und Pelzwerk. Insoferne darunter Gegenstände sind, oder seyn dürften, welche von Kaiser Joseph, oder von meinem Vater, oder von meiner Mutter herrühren[1], von einigen vielleicht auch unbekannt seyn könnte, wem sie ursprünglich gehörten, so rechne Ich auf Meine Brüder und Neffen, welche darum anzugehen sind, daß Sie Ihr selbe belassen.

            4. Von meinem reinen Vermögen sollen rücksichtlich der einen Hälfte Meine beiden Söhne zu gleichen Theilen Erben seyn. Ein Viertheil soll Meine Gemahlinn erben. Von dem letzten Viertheil soll sie lebenslänglich den Fruchtgenuß beziehen, die Proprietät aber Meinen zwei Söhnen gebühren. Die Bestimmungen des mit Meiner Gemahlinn abgeschlossenen Heiraths Contracts bleiben übrigens unverändert.

            5. Meinem Sohne Ferdinand mache Ich zur Pflicht, aus der für die verlorene Grafschaft Falkenstein bestimmten Entschädigungen ein dem Werthe derselben entsprechendes Fideikomiß zu errichten, welches bei der Vertheilung Meiner Verlassenschaft nicht in Anschlag zu bringen ist.

            6. Die Erennung eines eigenen Testaments Executors finde Ich überflüssig, indem Ich mit vollem Zutrauen Meinem Sohne Ferdinand selbst die Sorge für die genaue Vollziehung Meines letzten Willens übertrage. Insbesondere trage Ich demselben auf, Meiner Gemahlinn soviel möglich dasjenige an Gütern oder Geldern auf Ihren Antheil zu überlassen, was Sie wünscht.

            7. Den Dienern, die bei Meiner Person dienten, vermache Ich Meine Garderobe mit Ausnahme der Gegenstände, die in einem besonderen Verzeichnisse aufgeführt sind. Ich bewillige ihnen aus Meinem Privatvermögen den halben Theil ihrer Besoldung als Zulage, so lange sie leben, im Falle ihrer Pensionirung den halben Theil ihrer Pension, und also auch den Witwen und Waisen derselben.

            8. Den Staatsdienern und Allen die in Meiner Nähe sind, bestimme Ich die in dem eigenen Verzeichnisse aufgeführten Andenken.

9. Denjenigen, welche Mir zur Herstellung der Ordnung in Meinen Privatangelegenheiten behülflich waren, als Graf Kolowrat, Staatsrath Kübeck, Staatsrath Pilgram, Hofrath Heß gebe Ich für ihre in dieser Sache geleisteten Dienste die in einem Verzeichnisse aufgeführten Andenken.

            10. Allen Gliedern[2] Meiner Familie vermache Ich ein Andenken für die Mir geleisteten treuen Dienste und bewiesene Freundschaft.

            11. Der Theil des Gartens im Prater, der nicht aerarialisch ist, gehört ohnehin nach Meinem Tode Meinem Sohne Franz. Den Garten in der Vorstadt mit den Gegenständen, die sich darin befinden, schenke Ich ebenfalls Meinem Sohne Franz. Die aerarischen Gegenstände sind zurückzustellen, und diese zwei Gärten nicht in den Erbtheil einzurechnen.

            12. Meine Privatbibliothek, Zeichnungen[3] und Kupferstichsammlung errichte Ich zu einem Primogenitur Fideikomisse für Meine männlichen Nachkommen. Sollten sich darunter, so wie im Garten in der Vorstadt, Gegenstände befinden, welche aus dem Nachlasse Kaiser Josephs oder Kaiser Leopolds herrühren, so rechne ich auf die bereits erklärte Bereitwilligkeit Meiner Brüder und Neffen, sie bei dieser Sammlung oder im Hause belassen zu wollen. Die Landkartensammlung und die wo immer befindlichen Familienbilder sollen auch zum Fideicomisse gehören, mit Ausnahme der etwa darunter befindlichen aerarischen Gegenstände, worüber nöthigen falls Mein Bibliothekar Kloyber Auskunft geben wird.

            13. Eben so sind von den in Meinen Zimmern sowohl in der Burg als in den Landschlössern befindlichen Gegenstände die ärarischen auszuscheiden, die Mir eigenthümlichen aber zu gleichen Theilen unter Meine Söhne zu vertheilen.

            14. Meine Liebe vermache Ich Meinen Unterthanen. Ich hoffe, daß Ich für sie bei Gott werde bethen können, und Ich fordre [sic] sie auf, zur Treue und Anhänglichkeit gegen meinen legitimen Nachfolger, so wie sie Mir dieselbe in guten und schlimmen Tagen bewiesen haben. Ich sage Meiner treuen Armee meinen herzlichen Dank für die Dienste, welche sie Mir erwiesen, und durch welche sie Meinen Thron erhalten hat. Ich fordre [sic] sie auf, Meinem Nachfolger dieselbe Treue und Anhänglichkeit immerfort zu beweisen. Allen Staatsdienern, die Mir gut dienten, bezeige Ich hiemit [sic] Meinen Dank.

            15. Diejenigen, welche aus Meiner Privatcasse eine Pension, oder die Erziehungskosten, und dergleichen beziehen, welche [Ich] Ihnen ohnehin nur auf Meine Lebenszeit zu bewilligen die Absicht hatte, empfehle Ich Meinen Söhnen, vorzüglich aber Meinem Sohne Ferdinand, der mehr Mittel hiezu [sic] besitzen wird.

            16. Die in Meinem Arbeitszimmer vorfindigen Dienstschriften sind von Meinen Papieren gehörig abzusondern, und zu ihrer Bestimmung abzugeben.

Wien, den 1. März 1835.

 

Franz m.p.

 

Erzherzog Carl F[eld]m[arschall] als Testaments Zeuge

Erzherzog Joseph m.p. als Testaments Zeuge

Erzherzog Anton m.p. als Testaments Zeuge

Erzherzog Ludwig m.p. als Testaments Zeuge

 

ad § 8.

F[ürst] Metternich.

Gr[af] Czernin.

Fr[ei]h[err] von Appel

Gr[af] Wurmbrand.

Burg Pfarrer NB. das Leopoldi Kreutz.

Martin sammt dem ganzen Kabinet NB dem Martin das Leopoldi Kreutz.

Die Leibs Ärzte und Leib Wundärzte.

Den Dienerinnen meiner Frau.

Wache wegen der in meiner letzten Krankheit geleisteten Dienste.

Dem Profoß Lieutenant.

Dem Bau Übergeher Wagner.

Kloiber und den übrigen Bibliotheks Beamten.

Haker, Hofgärtner.

Ridl u. Eybler erhebe ich taxfrei in den erbländischen Adelstand.

Dem Inspector Visconti wegen seiner langen Dienste

Pr. K. [Privatkasse?] Dr. Scharff

Allen diesen hinerlasse ich Andenken“[4]

 

[1] „oder von Meiner Mutter herrühen“ Einfügung in die fertige Reinschrift auf Anweisung Kaiser Franz‘ I.

[2] „Allen Gliedern“ Einfügung in die fertige Reinschrift auf Anweisung Kaiser Franz‘ I.

[3] „Zeichnungen“ Einfügung in die fertige Reinschrift auf Anweisung Kaiser Franz‘ I.

[4] Wien, ÖStA, HHStA, Habsburg-lothringische Familienurkunden Nr. 2347 A, zitiert nach der originalen Reinschrift des staatsrätlichen Referenten Albert von Heß.