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Abb. 1:
Die Nullnummer der Zeitschrift „Scherbengericht“
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Abb. 2:
Die Hefte hatten keine einheitlichen Titelblätter und Formate |
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Abb. 3:
Das Redaktionskollektiv war sich durchaus bewusst, mit ihrer Zeitschrift „nicht gerade etwas systemkonformes gemacht“ zu haben. (4, S. 2) |
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Abb. 4:
Im letzten Heft findet sich eine „Geschichte des Scherbengerichtes“ sowie der Abdruck des Gutachtens für die Anzeige nach dem Pornographiegesetz. |