Die Einführung des Gregorianischen Kalenders unter Rudolf II.
Fabricius, Paulus: Anlaitung zum Brauch des verneuten Calenders, welcher auff der Röm: Khay: Mt: ... beuelch, auf diß 1583. Jar im Octobri. angestelt wird / Pavlo Fabricio der Ertzney Doctorn zuestellen. - Wienn in Österreich : Gedruckt bey Michaeln Apffeln [Michael Apfel], 1583. - [1] Bl.
 
Der hier gezeigte Ausschnitt stammt von dem äußerst seltenen Kalender-Einblattdruck, der die einzige Ausgabe dieses bedeutenden Dokumentes zur Einführung des Gregorianischen Kalenders unter Rudolf II. darstellt.
Da seit Julius Caesars Zeit ca. 13mal 129 Jahre vergangen waren, hatte sich das Frühlingsäquinoktium (Tagundnachtgleiche) um 13 Tage nach hinten verschoben und fiel auf den 11. März. Um es den Bestimmungen des Konzils von Nicäa gemäß auf den 21. zu verlegen, wurde in einer päpstlichen Bulle (1582) die Gleichsetzung des 5. mit dem 15. Oktober verfügt. Damit sich im Laufe der Jahre nicht wieder der alte Fehler einstellt, wurde bestimmt, daß zwar wie bisher jedes Jahr, dessen Zahl durch 4 teilbar ist, ein Schaltjahr von 366 Tagen sein soll, daß aber von den Schlußjahren des Jahrhunderts nur die mit 400 teilbaren Schaltjahre sein sollten.
Nachdem Kaiser Rudolf II. beschlossen hatte, am 1. Oktober 1583 in einem Generalmandat die Einführung des Gregorianischen Kalenders zu verkünden, beauftragte er im August desselben Jahres den berühmten Wiener Mathematiker Paul Fabricius, eine Anweisung über den Gebrauch des neuen Kalenders zu verfassen und drucken zu lassen. Fabricius hatte schon 1578 die Ausarbeitung eines Gutachtens der Wiener Universität zum Vorschlag der Kalenderreform Papst Gregor XIII. vorgenommen. Fabricius kam dem kaiserlichen Ansuchen nach und veröffentlichte auf einem Einblattdruck die von der Neuordnung betroffenen Monate Oktober bis Dezember, dreispaltig unter Auslassung der zehn Tage (5. - 14.) im Oktober.
¾¾¾ Objektbeschreibung ¾¾¾
Wien, Österreichische Nationalbibliothek, 304.514-F.Alt-Rara
Ausschnitt, der die Auslassung der 10 Tage im Oktober zeigt.