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Neuerwerbungen
Sammlung von Inkunabeln, alten und wertvollen Drucken
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Anleitung zur Malkunst
Fromiller, Joseph Ferdinand: Grintliche Anleitung zu der Edlen Reis und Mahl Kunst, das ist, Ein Neues heraus gegebenes
Reisbuch, worin von Kind, Mittern bis in das Hoche Alter so Mann, als Weibs Köpfe, wie auch darzu gehörigen Körper, Händ,
und fießsen zu sambt der Regl. Wie solche anfänglich miessen auf getheilt und gezeichnet werden [...]. - [Klagenfurt, 1744]. -
[41] Bl., 38 Ill. (Radierungen).
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Objektbeschreibung:
Radierung
Wien, Österreichische Nationalbibliothek,
Sign.: 306.900-C.Alt-Rara
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Detailinformation
Joseph Ferdinand Fromiller (1693-1760) gilt als der bedeutendste
Barockmaler Kärntens. Seine Fresken schmücken unter anderem die
Wappensäle im Klagenfurter Landhaus, das Stift Ossiach und viele
Kärntner Schlösser. Im vorliegenden "Reis-Buch" bezeichnet er sich
selbst als "Landschaftlicher Historien Mahler". Dieses (heute äußerst
seltene!) Buch soll, so will es der Autor, der lernbegierigen Jugend
und dem Amateur als Anleitung dienen und zur Beschäftigung mit der
Malerei anregen; das scheint ihm wichtig in einer Zeit, in der man
"mehr mit Mord-Schwerdtern als mit unschuldigen Penseln sich zu
beschäftigen ein Belieben traget".
Auf den ersten Seiten der "Malkunst" erklärt Fromiller die richtigen
Proportionen für die Darstellung der Teile des menschlichen Körpers:
Von denen Ohren. - Von denen Augen. - Von denen Händ und Armben.
- Von denen Weiber-Füssen. - Von denen Manns-Füssen. - Kindl / Kind-Kopf
/ Händ / und Füß. - Von dem Manns-Cörper. - Weibs-Cörper. Nach Tafeln
mit "idealen" Augen und Mündern, Mädchen-
und Patriarchenköpfen finden sich auch kraftvolle Helden mit eindrucksvollem
Muskelspiel, die den Einfluß der italienischen Renaissance ahnen
lassen: Zwei anatomische Darstellungen hat Fromiller nach eigenen
Angaben "dem Welt-berühmten Titian nachgezeichnet". Auch Totentanzdarstellungen
dürfen nicht fehlen - passend zur Fastenzeit, die dem "Carnevale"
("Abschied vom Fleisch") folgt, erinnert uns hier ein Knochenmann
an "mortis certitudo".
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