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- Biographie:
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- Ofner Julius, Jurist und Politiker. * Horschenz (Horenice, Böhmen), 20. 8. 1845; + Wien, 26. 9. 1924. Stud. an den Univ. Prag (1863) und Wien (1865) Jus. 1869 Dr. jur., ab 1885 Hof- und Gerichtsadvokat in Wien. 1896 wurde er in den niederösterr. Landtag gewählt, in dem er mit Philippovich und Kronawetter eine kleine demokrat. Fraktion bildete. 1901-18 Reichsratsabg. als parteiloser "Sozialpolitiker", 1919 Mitgl. der Nationalversmlg. Gem. mit Schreier gehörte er zu den Begründern der "Demokratischen Partei", die bei den Wahlen eine vernichtende Niederlage erlitt. Ab 1919 ständiger Referent beim Verfassungsgerichtshof. Er war Vizepräs. der Wr. Rechtsanwaltskammer und der Jurist. Ges. und außerdem in zahlreichen sozialpolit. Ver. tätig. In seinen rechtsphilosoph. eth. Untersuchungen über das Verhältnis von Individuum und Ges. erblickte O. den Zweck des Rechts in der Sicherung der Entwicklung des Einzelnen, wodurch er zu einem Wortführer der sozialpolit. Richtung der 80er Jahre wurde. Er sah die Aufgabe der Jurisprudenz nicht nur in der Auslegung bestehenden Rechts, sondern auch in der Schaffung neuen Rechts aufgrund der konkreten gegenwärtigen Verhältnisse, fußend auf den Ergebnissen der Soziol., Ökonomie und Psychol. Er bekämpfte den Rechtspositivismus und übertriebenen Historismus und leistete durch Veröff. der Beratungsprotokolle zum Allg. Bürgerlichen Gesetzbuch einen wesentlichen Beitr. zur Geschichte des österr. Rechtes. O. erwarb sich große Verdienste um die Entwicklung der österr. Gesetzgebung, insbes. im Arbeitsrecht (Handlungsgehilfen-, Güterbeamten- und Schauspielergesetze, Dienstpragmatik der Staatsbeamten, Verbot der Kinderarbeit, Sonntagsruhe im Bürodienst, Zulassung der Frauen zu bestimmten Berufen, Fürsorge für entlassene Sträflinge etc.), in der Fortbildung des Privatrechts (Novellierung des Allg. Bürgerlichen Gesetzbuches, Herabsetzung des Volljährigkeitsalters, Erbbaurecht, Automobilhaftpflicht, Frauen als Vormünder etc.) und im Strafrecht (die sog. Lex Ofner über die Herabsetzung der Schadensgrenze bei Eigentumsdelikten, die bedingte Verurteilung etc.).
(aus: ÖBL)
- Werke an der ÖNB (bis 1929):
- Bildernachweis (Bildarchiv der ÖNB):
- Bildnis (1915): Pf 1913:C(0), NB 535.060
- Bildnis (1919): Pf 1913:C(1), NB 527.008
- Karikatur: Pf 1913:C(2), NB 527.009
- Bildnis (1924): Pf 1913:B(1)
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