Es handelt sich um eine Verpflichtungserklärung für Besucher des ICTY mit Ausnahme von Mitarbeitern des Gerichts (Undertaking for visitors other than legal associates) – beigelegt eine Zutrittskarte für Besucher des Strafgerichtshofs vom 3. Juni 2002 (siehe RT). Ob diese Verpflichtungserklärung Handkes Prozess-Besuch 2002 betrifft oder seinen späteren Besuch als potentieller Zeuge der Verteidigung von Slobodan Milšević im Königleichen Gefängnis von Schevinigen, ist nicht klar. Auf der Rückseite des Formulars ist jedenfalls eine Notiz, die Handke in die Tablas für Daimiel aufnimmt: »Experten (Balkan) sind Parteien. Und ich darf nicht Partei sein. Das Gericht selbst ist Partei.« (siehe DTD, 16) Und mit anderem Stift: »Saal 2, 3:1 mehrere Angeklagte M.: allein«. (kp)
1 Formular, Undertaking for visitors other than legal associates, The Hague, hg. v. United Nations. 1 Blatt, mit hs. Anstreichungen und Notizen
1 UN-ICTY-Visitor-Zutrittskarte, mit (kaum noch lesbarem) Datumsstempel vom 3. Juni 2002