Von der Erb-Folge der Seiten-Freunde
"Die dritte Class zu erben machet die Seiten-Freundschafft / dann wann die verstorbene Person in ab- oder aufsteigender Lini [sic] keinen Erben verlasset / so fallt die Verlassenschafft auf die Brüder oder Schwester von beyden Banden [beiden Elternteilen] / oder in dero Ermanglung auf ihre Kinder / und so forth auf die andere Seiten-Freund ..." Ein Diagrammbeispiel aus diesem Kapitel zeigt den Fall eines kinderlosen Erblassers: Die Kinder seiner beiden bereits verstorbenen Geschwister erben in capita, also zu gleichen Teilen verteilt auf die Anzahl der Köpfe. |
last update
08.04.2009