| Der als »editio«-Beiheft erschienene Band »Text und Autor« versammelt insgesamt zwölf Beiträge zur Editionswissenschaft, die
                           aus einem im Sommer 1998 vom Münchener Graduiertenkolleg »Textkritik« in Venedig veranstalteten Symposium hervorgegangen sind.
                           Er orientiert sich am editionswissenschaftlichen Programm des seit 1996 bestehenden Kollegs, das darauf abzielt, durch eine
                           übergreifende theoretische Reflexion auf die »historischen, hermeneutischen und systematischen« Prämissen der Editorik zwischen
                           den in den Einzeldisziplinen verankerten, heterogenen Praktiken des Edierens zu vermitteln und zugleich die »Textkritik in
                           das Theoriefundament der historischen Wissenschaften einzubinden« (S. 2).
                         Der Disziplinen übergreifenden Ausrichtung des Kollegs entspricht das breite Spektrum der Beiträge, das – neben den unten
                           besprochenen Ausführungen – Aufsätze zu Hölderlins »Stuttgarter Foliobuch« (Stephan Kammer, Annette Schütterle) enthält wie
                           auch zum editorischen Umgang mit Typoskripten (Stephan Kammer), zum Text- und Komponistenverständnis (Oliver Huck bzw. Cristina
                           Urchegnuía) in der Musik des Mittelalters bzw. der Renaissance, zu Autor- und Textbegriffen innerhalb der Copy-Text-Edition
                           (Alexandra Braun-Rau) und zum Status des historischen Wissens in Gustav Freytags »Die verlorene Handschrift« und Antonia Byatts
                           »Possession« (Martin Baisch, Roger Lüdeke). Zentrale Schnittstelle dieser unterschiedlichen, in ihren Einzeldisziplinen verankerten
                           Beiträge ist das Verhältnis zwischen fachspezifischer Editorik und Autorschaftsmodellen bzw. Textbegriffen. Damit schließt
                           der Band thematisch an die auch in der Literaturwissenschaft virulente (allerdings hier kaum beachtete) Debatte um Autorschaftskonzepte
                           an.[1] Der Neugermanist Matthias Janßen vergleicht in seiner Untersuchung zur vor-Lachmannschen Editorik die beiden für die moderne
                           Editionsphilologie wegweisenden »Nibelungenlied«-Ausgaben: die autorzentrierte Edition des Schweizers Johann Jacob Bodmer
                           (1757) und die von Jacob Grimm besorgte, überlieferungszentrierte Ausgabe von 1807. Er schließt Bodmers autorzentriertes Vorgehen,
                           den weitestgehenden Verzicht auf Emendationen sowie die auffällige Kürzung der Eingangsepisode mit dessen Bemühen kurz, eine
                           am Vorbild Homers orientierte deutsche Nationaldichtung zu rekonstruieren. Grimms Edition, die auf die Rekonstruktion eines
                           autornahen Textes verzichtet und der Dokumentation aller Überlieferungsvarianten Priorität einräumt, wird vor dem Hintergrund
                           seiner am Konzept der Naturpoesie ausgerichteten Ästhetik analysiert, die editorisch mit der Abkehr von einer autorzentrierten
                           finalen Textkonstitution und mit der Aufwertung sogenannter urpoetisch »substantieller« Textvarianten einhergehe. Durch den
                           Rückgriff auf diese poetologischen Kontexte kann Janßen die Editionen Bodmers und Grimms als mit der Ästhetik der Zeit verflochtene
                           Unternehmen kennzeichnen. Seine historische Rekonstruktion der außertextuellen Instanzen erscheint allerdings dort problematisch,
                           wo z. B. Bodmers autorzentriertes Verfahren mit der Genieästhetik, vor allem mit dem Konzept der Authentizität in Verbindung
                           gebracht wird (S. 13f.). Bodmer wird dabei ein Autorschaftsbegriff unterstellt, der schon deutliche Züge genieästhetischer
                           Autorkonzeption trage. »Instinct oder Genie« seien bei Bodmer zwei zentrale, dem Autor zugesprochene psychologische Dispositionen
                           literarischer Produktion und auch die »Qualität von Literatur« werde an der im Text zum Ausdruck gebrachten »psychischen Authentizität«
                           des Autors ermessen (S. 15). Diese Annäherung Bodmers an die genieästhetische Literatur- und Autorkonzeption ist nun deshalb
                           schwierig, weil sich dessen Auffassung von der späteren, auf dem Authentizitätspostulat basierenden Konzeption der Genieästhetik
                           eben dadurch unterscheidet, daß ihr das wesentliche (erst mit dem Sturm und Drang zur poetologischen Maxime erhobene) Kriterium
                           der Authentizität fehlt, aus dem Janßen Bodmers Verzicht auf Texteingriffe ableitet.[2]  Problematisch auch, daß in Janßens Editionsvergleich Grimms autorferner »Nibelungen«-Ausgabe – mit Blick auf die oral poetry-Forschung
                           und die New Philology – eine besondere Aktualität attestiert wird. Der allgemeine Erkenntnisgewinn solcher Aktualitätsbekundungen
                           ist ja durchaus fragwürdig, bei Janßen geht sie mit einer Aufwertung der Grimmschen Editionspraxis einher, die sich offenbar
                           an dem (damit implizit zur editorischen Norm erhobenen) Maßstab der autorfernen Textkritik orientiert.
                         Ebenfalls dem Verhältnis von ›Autor‹ und ›Text‹ gewidmet ist der mediävistische Aufsatz von Albrecht Hausmann, der die Weingartner
                           Liederhandschrift (B) behandelt. Ausgehend von den überlieferungszentrierten Ansätzen der New Philology prüft er die Interpretierbarkeit
                           der Varianz und deren mögliche Absicherung durch textinterne und textexterne Überlieferungsbefunde. Es geht ihm dabei in erster
                           Linie um die Aufweichung der in der New Philology etablierten Opposition von mittelalterlicher Textvarianz und Autorschaft,
                           die er in Abgrenzung zur gängigen Forschungsmeinung als wesentliche Funktion der mittelalterlichen Textrezeption bzw. -produktion
                           betrachtet. In seiner Analyse der B-Variante der Liederhandschrift kann Hausmann die Texteingriffe des Schreibers bzw. Redaktors
                           mit dessen spezifischem Autorschaftsmodell kurzschließen und so die Varianz auf das Anliegen dieses Schreibers bzw. Redaktors
                           zurückführen, offenkundige »Divergenzen in den Autorcorpora« eigenmächtig zu tilgen, um damit einen homogenen, autornahen
                           Text zu erstellen (S. 50).
                         Im Anschluß an diese text- und überlieferungsgeschichtlich ausgerichtete Analyse untersucht Martin Baisch mittelalterliche
                           Autorschaftskonzepte im Werk Rudolf von Ems’. Er widmet sich dabei weniger editionsgeschichtlichen Fragestellungen als vielmehr
                           den für ihn einschlägigen ›metapoetischen‹ Stellen des »Wilhelm von Orlens« (Aventuire-Gespräch, Prologe, Epiloge, Literaturkatalog,
                           Autorminiatur) (S. 57). Von den fiktionalen Erzählsituationen des Textes (z. B. der Einbeziehung des Publikums, den Zwiegesprächen
                           zwischen handelnden Personen und Erzähler sowie vom Ratgeber-Dialog) schließt er auf ein dialogisches, zuweilen »ambivalentes«
                           (S. 61) Autorschaftsmodell von Ems’, das nicht nur die ›dialogische‹ Praxis der höfischen Gesellschaft widerspiegle, sondern
                           zugleich die Verflechtungen zwischen Autor und Gesellschaft sowie das Verhältnis zwischen literarischen Freiräumen und heteronomer
                           Literaturproduktion beschreibe (S. 55). Problematisch an Baischs Ansatz ist dabei die prekäre Identifizierung von Autor und
                           Erzähler (S. 64) sowie die ausschließlich textinterne Analyse, die ein fiktionales Werk zum Ausgangspunkt für weitreichende Reflexionen über das Verhältnis von Fiktion, darin zum Ausdruck gebrachtem
                           Autorschaftsmodell und den allgemeinen Regeln der Kulturproduktion nimmt.
                         Daß ein Blick auf den kulturhistorischen und religionsgeschichtlichen Kontext für die Rekonstruktion von Epigraphen sehr fruchtbar
                           sein kann, belegt Bärbel Schneggs altphilologische Untersuchung der Inschriftenfragmente zu den römischen Säkularspielen (ludi
                           saeculares) von 17 v. Chr. Es handelt sich dabei um ein 249 v. Chr. für die Totengötter Dis und Proserpina eingerichtetes
                           Opferfest, das bis zu seiner Reformation durch Augustus in hundertjährigem Abstand durchgeführt wurde. In akribischer Detailarbeit
                           gelingt es Schnegg, die unterschiedlichen Fragmente zu einem in sich stimmigen Bild zusammenzufügen: Damit kann sie nicht
                           nur die bislang gängige Textkonstitution Theodor Mommsens revidieren, sondern durch ihre Textkonstitution ein neues Licht
                           auf die Funktion und den Charakter der Säkularfeier werfen. Sie grenzt sich von der durch Theodor Mommsen (1891) und Giovanni
                           Battista Pighi (1941) vorgelegten Textedition ab, indem sie zwei 1984 aufgefundene Epigraphen-Fragmente mit einbezieht. Dadurch
                           widerlegt sie zunächst die These, es handle sich bei dem sogenannten D-Fragment um einen Brief Augustus’ an die römische Bevölkerung.
                           In Einklang mit den durch weitere Überlieferungszeugnisse belegten Ritualabläufen der Spiele liest Schnegg das D-Fragment
                           dagegen als Heroldsausruf. Sie korrigiert zudem die von Mommsen eingefügten – das Juno-, Jupiter- und Dianaopfer betreffenden
                           – Ergänzungen (S. 80ff.) mit der Konsequenz, daß nicht mehr Augustus als Vollstrecker der rituellen Opferhandlungen angesehen
                           werden muß, sondern sein Schwiegersohn Marcus Agrippa. Mit dieser Neudeutung relativiert sie Augustus’ Rolle bei den Säkularfeiern
                           und rückt letztere – von Mommsen noch als propagandistische Ankündigung einer goldenen Ära gedeutet – wieder stärker in die
                           Tradition ritueller römischer Staatsfeiern. Ihrem Plädoyer für eine neue Inschriftenedition verleiht sie vor dem Hintergrund
                           der sich hier eröffnenden Interpretationsmöglichkeiten entschieden Nachdruck.
                         Problematischer und wohl von nur eingeschränktem Nutzen für die praktische Editorik ist dagegen der mit »Fures verborum alienorum:
                           Plagiat im Mittelalter« betitelte Beitrag von Carmen Cardelle de Hartmann, die frühmittelalterliche Autorschaftsbegriffe anhand
                           der Kategorie des Plagiats nachzuzeichnen versucht (S. 85). Die Autorin untersucht hier ein heterogenes Textkorpus, das sich
                           von der »Apologia« und dem »Speculum maius« Vincenz von Beauvais’ über die Katenendichtung Hrabanus Maurus’ erstreckt. Sie
                           widmet sich vornehmlich den in diesen Texten enthaltenen Zitiervorschriften, welche die Kennzeichnung fremder und eigener
                           Positionen regulierten. Dabei ist allerdings fraglich, ob das von ihr herangezogene Material Schlußfolgerungen über eine von
                           mittelalterlichen Autoren gezogene »Grenze zwischen Fremdem und Eigenem« (S. 88) erlaubt. Die Analyse eines relativ kurzen
                           Briefabschnittes jedenfalls müßte durch eine Untersuchung der eigentlichen Zitierpraxis Hrabanus’ ergänzt werden, um so auszuschließen,
                           daß auf die Autoren-Marginalie bei der Paraphrase allein deshalb verzichtet werden konnte, weil der Autor in der Umschreibung
                           bereits genannt wurde. Wünschenswert wäre zudem eine präzisere Differenzierung der unterschiedlichen Plagiatformen gewesen.
                           In den angeführten Textstellen Harbanus Maurus’ wird ja nicht das Plagiat als Diebstahl fremder Gedanken und damit der Kontroversfall
                           eines unterlassenen Verweises behandelt – wie Cardelle de Hartmann zutreffend vermerkt (S. 88) –, sondern die entgegengesetzte
                           Betrugsoperation der Unterschiebung (Autorenplagiat). In Ergänzung zur Untersuchung mittelalterlicher Zitiervorschriften wäre
                           in diesem Kontext eine ausführlichere Behandlung der mittelalterlichen Fälschungsdebatte hilfreich gewesen, die im Gegensatz
                           zur Plagiatsdebatte terminologisch früher manifest wird[3] und zudem kein Forschungsdesiderat darstellt (S. 86). Sie gilt seit längerem als Fundgrube auch für Autorschaftsmodelle,
                           die über das Selbstverständnis mittelalterlicher Autoren sowie über die Kategorien ›Eigen‹ und ›Fremd‹ Auskunft gibt.[4] Mit dem für die Goethe-Philologie wie -Edition bis heute problematischen Verhältnis von Autorisation und Authentizität befaßt
                           sich der Aufsatz von Thomas Richter, der die Konsequenzen einer autorzentrierten Editionspraxis anhand der Weimarer Goethe-Ausgabe
                           erläutert. Er schließt sich der längst topischen Kritik an diesem ›editorischen Monumentalgebilde‹ an, die sich am sogenannten
                           ›Katholizismus‹ des Projekts entzündet hatte.[5] Gemeint war damit die durch die Edition vollzogene Kanonisierung eines bestimmten Druckes, nämlich der »Ausgabe letzter Hand«, mit der sich die Weimarer Ausgabe wie vielleicht keine andere germanistische
                           Edition in den Dienst des Autorwillens gestellt hatte (S. 158). Die Problematik dieses auf externer Autorfixierung basierenden
                           editorischen Vorgehens zeigt Richter anhand von drei Grundkonzepten auf, die er vor dem Hintergrund der aktuellen Theoriediskussion
                           kritisch hinterfragt: dem Konzept der Autorintention als einer außertextlich abgeleiteten Intentionalitäts-Kategorie, dem
                           der Autorinterpretation als Summe der Selbstinterpretationen eines Verfassers und dem des Autorwillens als im Hinblick auf
                           die Edition überlieferte Autorverfügung. Alle drei – nicht nur im Rahmen einer textzentrierten Editionswissenschaft, sondern
                           auch in der literaturwissenschaftlichen Theoriedebatte kontrovers verhandelten – Konzepte stellen nach Richter zentrale, für
                           die Textdeutung, -konstitution sowie -anordnung maßgebliche externe Instanzen dar, von denen die Goethe-Editorik seines Erachtens
                           künftig Abstand nehmen sollte. Die von Richter aus dem autorzentrierten Verfahren abgeleiteten allgemeinen (eben auch andernorts
                           schon problematisierten) Besonderheiten der Goethe-Edition sind seit längerem bekannt; zu ihnen zählen u. a. der hartnäckige
                           Verzicht auf chronologische Ausgaben (mit Ausnahme der »Propyläen-Ausgabe« und jetzt der »Münchener Ausgabe«) sowie die zahlreichen
                           Texteingriffe, Kürzungen und besonders die Vernachlässigung bzw. die Auslassung als kompromittierend empfundener erotischer
                           Textabschnitte (z. B. die partielle Sekretierung der »Römischen Elegien« und der »Venezianischen Epigramme« bis 1914).
                         Seiner Kritik an der Goethe-Editorik fügt Richter die Forderung nach einer autordezentrierten Ausgabe hinzu, der (ironischerweise)
                           mit einer Äußerung Goethes Nachdruck verliehen wird (S. 157). Richter fordert eine textzentrierte, textgenetische Edition
                           von Goethes Schriften, wie sie bereits mit der »Stuttgarter Hölderlin-Ausgabe« (1943ff.) und neuerdings mit der historisch-kritischen
                           Ausgabe der Gedichte Georg Heyms (1993) realisiert wurde (S. 154).[6] Er beruft sich dabei auf Gunter Martens 1998 formuliertes Plädoyer für textgenetische Editionen[7] und erhärtet seine Forderung mit dem Verweis auf die angebliche Insuffizienz der jüngst vorgelegten Edition von Goethes autobiographischen
                           Schriften.[8] An dieser historisch-kritischen Ausgabe beanstandet er vor allem die fehlende Transparenz in bezug auf die Textgenese sowie
                           die zahlreichen Texteingriffe und die durch die Textkonstitution vollzogene Festsetzung des Werkcharakters (S. 162). Der Leser
                           erfährt allerdings nicht, warum eine detaillierte Dokumentation der Textgenese hier überhaupt sinnvoll sein und warum er dafür
                           den Nachteil der erschwerten Lesbarkeit in Kauf nehmen soll. Zwar hat Richters Kritik am autorzentrierten Vorgehen der Goethe-Editoren
                           ihre Berechtigung; allein die daraus abgeleitete Forderung nach einer detaillierten textgenetischen Edition scheint besonders
                           in bezug auf die autobiographischen Schriften Goethes überzogen und kommt wohl einer ›Sakralisierung‹ – diesmal nicht des
                           Autors, sondern des überlieferten Textmaterials – gleich. Außerdem wurde dem Vorteil der genetischen Rekonstruktion – der
                           erhöhten Transparenz des Entstehungsprozesses – in der vorliegenden Edition durch die Wiedergabe der Korrekturen zum Teil
                           genüge getan. Das Anliegen der Goethe-Tagebuchedition, durch eine neue Textkonstitution die Mängel der bisherigen Leseausgaben
                           zu beheben sowie durch eine ausführliche Kommentierung das Textverständnis zu erleichtern,[9] stellt doch einen gelungenen Kompromiß zwischen einer lediglich an allgemeinen nicht-fachorientierten Leseerwartungen ausgerichteten
                           Editorik und einer detaillierten, selbstreflexiven genetischen Textkritik dar, welche die Materialität des Textes über dessen
                           Lesbarkeit stellt.[10] Fazit: Der Band präsentiert keine in sich geschlossenen Forschungsarbeiten, sondern artikuliert inhaltliche und methodische
                           Fragestellungen, wie sie im Rahmen editionswissenschaftlicher Dissertationsprojekte akut werden. Inwiefern allerdings die
                           hier vorgestellten Ergebnisse, z. B. die Forderung nach einer textgenetischen Goethe-Edition oder die Analyse der Autorschaftsmodelle
                           Rudolf von Ems’, zu der im Vorwort in Aussicht gestellten textkritischen, theoretischen Fundamentierung der Einzeldisziplinen
                           beitragen sollen, bleibt offen.
                         ANMERKUNGEN 1]
                           Vgl. Rückkehr des Autors. Zur Erneuerung eines umstrittenen Begriffs. Hg. von Fotis Jannidis u.a. Tübingen: Niemeyer 1999
                           (= Studien und Texte zur Sozialgeschichte der Literatur 71).
                         2]
                           Der Ausdruck »originales Genie«, auf den sich Janßen hier beruft (S. 16), hat als ästhetische Leitkategorie schon vor der
                           Genieästhetik Konjunktur; er geht aber nicht mit denselben Autorschaftskonzepten einher, sondern wurde – so auch bei Bodmer
                           – vor allem als polemischer Begriff gegen die in der Regelpoetik vorherrschende Ablehnung des Individuellen eingesetzt, vgl.
                           dazu z. B. die ältere Arbeit von Max Wehrli: Johan Jakob Bodmer und die Geschichte der Literatur. Leipzig: Huber 1936 (= Wege
                           zur Dichtung 27), S. 24. Der bisher gängigen Forschungsmeinung zufolge gilt Authentizität erst seit den Arbeiten von Wolf
                           und Lachmann als wichtiges editorisches Kriterium; vgl. dazu Klaus Grubmüller / Klaus Weimar: Authentizität. In: Reallexikon
                           der deutschen Literaturwissenschaft. Neubearb. des Reallexikons der deutschen Literaturgeschichte gemeinsam mit Harald Fricke
                           und Klaus Grubmüller, Jan-Dirk Müller. Hg. von Klaus Weimar. Bd. 1: A–G. Berlin, New York: de Gruyter 1997, S. 168–169. 
                         3]
                           Sie ist begrifflich wohl erst im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts wieder nachweisbar; vgl. dazu neuerdings Peter Burke:
                           Double Standards: Reflections on the History of Plagiarism. Vortrag gehalten auf der dritten jährlichen I.S.I.H. Konferenz,
                           Trinity College, Cambridge 26. bis 29. Juli 2001.
                         4]
                           Neben den von der Autorin zitierten Arbeiten sind für die Fälschungsdebatte wohl immer noch die älteren Beiträge grundlegend,
                           z. B. von Hubert Silvestre: Le problème des Faux au Moyen Age. In: Le Moyen Age 66 (1960) S. 351–370 sowie Horst Fuhrmann:
                           Die Fälschungen im Mittelalter. In: Historische Zeitschrift 197 (1963), S. 529–601.
                         5]
                           Ernst Grumach: Prolegomena zu einer Goethe-Ausgabe. In: Goethe-Jahrbuch 12 (1950), S. 60–88, hier S. 64; Horst Nahler: Editionen.
                           In: Goethe-Handbuch. Bd. 4/1: Personen, Sachen, Begriffe A–K. Hg. von Hans Dietrich Dahnke und Regine Otto. Stuttgart: Metzler
                           1998, S. 223–233, hier S. 224. 
                         6]
                           Georg Heym: Gedichte 1910–1912. Historisch-kritische Ausgabe aller Texte in genetischer Darstellung. Hg. von Günter Dammann,
                           Gunter Martens und Karl Ludwig Schneider. Bde. 1, 2. Tübingen: Niemeyer 1993.
                         7]
                           Gunter Martens: Was die Handschriften sagen. Überlegungen zur Bedeutung und Praxis textgenetischer Editionen. In: Der Text
                           im musikalischen Werk. Editionsprobleme aus musikwissenschaftlicher und literaturwissenschaftlicher Sicht. Hg. von Walther
                           Dürr u. a. Berlin: Schmidt 1998 (= Beihefte zur Zeitschrift für Deutsche Philologie 8), S. 58–72.
                         8]
                           Johann Wolfgang Goethe: Tagebücher. Historisch-kritische Ausgabe. Hg. von Wolfgang Albrecht und Andreas Döhler. Stuttgart,
                           Weimar: Metzler 1998ff.
                         9]
                           Vgl. dazu auch die Rezension zum Probeband der Tagebücher von Jost Schillemeit: Goethes Tagebücher, historisch-kritisch und
                           kommentiert. Zu einem Editionsvorhaben der Stiftung Weimarer Klassik. In: editio 10 (1996), S. 68–80, hier S. 69.
                         10]
                           Vgl. Jochen Golz: Die Edition von Goethes Tagebüchern. Geschichte und Aufgaben. In: Johann Wolfgang Goethe: Tagebücher. Bd.
                           1/1: Text. Hg. von Wolfgang Albrecht und Andreas Döhler. Stuttgart, Weimar: Metzler 1998, S. III–XVI, hier S. XVI.
                         Yvonne Wübben |  |