Das Ofener Mandat

Abschrifft Ku.May. zu Hungern vnd Behaim [et]c. offen mandatz das jr Kü.May. yetz am jüngstẽ zů Ofen wider die Lutherischñ / Carolostadischen Zwinglischen / vnd Oecolampadisch / auch jren anhänger / ketzerisch vnnd verfürisch leren hat lassen ausgeen[Geben in vnser Küniglichen statt Ofen / am xxij. tag des Monats Augusti / im Fünfftzehenhunderten vñ Sibenundzwaintzigisten Vnserer Reiche im Ersten jaren]. - [Landshut] : [Johann Weißenburger], [1527]

Österreichische Nationalbibliothek, Sign.: 309.407-B.Alt-Mag

Detailinformation

Erzherzog Ferdinand (der nachmalige Kaiser Ferdinand I.) hatte bereits kurz nach seinem Regierungsantritt in den Erblanden eine Reihe von Erlässen gegen die Anhänger der noch jungen Reformation herausgegeben, unter anderem ein Verbot der Schriften Martin Luthers. Das in Ofen im August 1527 ausgestellte Generalmandat gegen die „ketzerisch und verfürisch leren“ von Martin Luther, Andreas Karlstadt, Huldrich Zwingli und Johannes Oekolampadius ging noch weiter: Es verfügte die strenge Kontrolle der religiösen Praxis der Untertanen und drohte mit harten Strafen. So stand auf die Verweigerung der Beichte Gefängnis oder Landesverweis. Wer die göttliche oder menschliche Natur Christi oder  die Jungfräulichkeit Mariens leugnete, lief Gefahr, als Ketzer verbrannt zu werden.  Auch wer das Abendmahl „nach ketzerische[r] maynung“ mit Brot und Wein feierte, sollte „an dem leib / leben und gütern gestrafft“ werden. Wer den Verboten zuwiderhandelte, sollte sich nicht auf Unkenntnis berufen können, da das Mandat jährlich zweimal, zu Ostern und Weihnachten, von den Kanzeln zu verlesen war.

Der Drucker dieser Ausgabe, Johann Weißenburger übersiedelte 1513 von Nürnberg nach Landshut. Das Programm seiner Offizin zeigt einen gewissen Pragmatismus: Weißenburger druckte neben  amtlichen Erlässen der beiden Wittelsbacher Herzögen Wilhelm und Ludwig – eifrigen Gegnern der Reformation – sowohl lutherische als auch antireformatorische Schriften.   

 


last update 03.10.2014