Künftige Weiterentwicklung
Mit der Option, einheitliche Erfassungs- und Zugriffsmöglichkeiten für heterogene Autographen- und Nachlaßbestände zu schaffen,
ist eine weiterhin wesentliche Zukunftsperspektive der RNA benannt. Konkret heißt dies, daß auf den Einsatz der durch die
RNA vorgegebenen Pflichtkategorien weiter hinzuwirken ist. Auf diese Weise sind Nachlaßmaterialien über zentrale Nachweisinstrumente,
wie z. B. die Zentraldatei der Autographen (Staatsbibliothek zu Berlin), oder über Suchmaschinen auffindbar und - auf der
Inventarebene - zugänglich. Zugleich können die Materialbestände aus Gründen ihres inhaltlichen Rangs oder des Kontextes ihrer
Aufbewahrung ihrem ›individuellen‹ Anspruch gemäß erschlossen werden.
[2/ S. 262:] Über Einsatz und Nutzung von RNA-Kategorien hinaus setzt die angestrebte Einheitlichkeit von Erschließungsergebnissen voraus,
daß zumindest die Pflichtkategorien der RNA in die Formate kommerziell vertriebener Erfassungssysteme integriert werden. Im
Hinblick auf den internationalen Kontext kommt hinzu, daß bei der Weiterentwicklung der RNA die laufende Metadatenentwicklung
Berücksichtigung findet. Als ein erster Schritt in diese Richtung ist die seit kurzem veröffentlichte Konkordanz von RNA und
Dublin-Core-Code zu sehen, die als Anhang zum Regelwerk in elektronischer Form über den Server des Deutschen Bibliotheksinstituts
(DBI) (http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelpu/regelw/rna/rna_00.htm) zugänglich ist. Mit einer konsequenten Annäherung
der RNA an international gängige Metadatenformate wird zugleich die Zugänglichkeit nachgewiesener Nachlaßmaterialien über
Suchmaschinen verbessert.
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt der Weiterentwicklung der RNA ist die Einbeziehung nicht-autographischer Materialien
(Bilder, Objekte) in das Erfassungsspektrum des Regelwerks. Der dafür entwickelte Beschreibungsrahmen ist in einem entsprechenden
Anhang zusammengefaßt, der ebenfalls über den WWW-Server des DBI zugänglich ist. Den Anlaß, nicht-autographische Materialien
in die RNA einzubeziehen, bot die Tatsache, daß insbesondere Bildmaterialien wichtige Teilbestände von Nachlässen bilden können
und sich dafür ebenfalls einheitliche Erfassungskriterien empfehlen. Dabei wurde versucht, den vorrangig an autographischen
Materialien orientierten Duktus des Regelwerks auf die Beschreibung von Bildmaterialien und Objekten zu übertragen. Leitend
in diesem Zusammenhang ist der Gesichtspunkt, daß der ›Nachlaßcharakter‹ dieser Materialbestände bei der Erschließung und
innerhalb des publizierten Inventars erhalten bleibt.
Eine sich für die Zukunft abzeichnende Entwicklungsperspektive der RNA liegt in Zugriffsoptionen auf die Bestände selbst,
die gegebenenfalls verfilmt oder digitalisiert sind. Näherliegend erscheint jedoch, eine Bestellkomponente zu integrieren,
die dem Nutzer eine schnelle und gezielte Verfügbarkeit einzelner Materialien in ad hoc reproduzierter Form ermöglicht. Allen
Ersatzmedien und daran geknüpften Übertragungsformen zum Trotz werden die Originale den Reiz ihrer Einzigartigkeit behalten,
- und dieser sollte auch im Rahmen ihrer Erschließung nicht verloren gehen. Der Weg der RNA wird weiterhin über den Grat von
Vereinheitlichung und ›Originalität‹ der Nachlaßerschließung führen.
Andreas Degkwitz
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