ALEX
Historische Rechts- und Gesetzestexte Online

ALEX umfasst digitalisierte historische österreichische Rechts- und Gesetzestexte. Neben den gesamtstaatlichen Gesetzblättern stehen die Landesgesetzblätter, die Justizgesetzsammlung, die Stenographischen Protokolle und das Deutsche Reichsgesetzblatt zur Verfügung.

Arbeiterurlaubsgesetz

Titelzeile des Gesetzes 395 vom 30. Juli 1919 aus dem Staatsgesetzbuch für das Land Österreich. ALEX/ÖNB.

Am 30. Juli 1919 passierte das erste "Arbeiterurlaubsgesetz" die Nationalversammlung des "Staates Deutschösterreich". Es gewährte Arbeitern sofern diese bereits ein Jahr im Unternehmen tätig waren eine Woche ununterbrochenen Urlaub. Bereits ab 5 Jahren Firmenzugehörigkeit, hatte der Arbeiter einen Urlaubsanspruch von zwei Wochen.
Ausgenommen von dieser allgemeinen Regelung waren Jugendliche unter dem 16. Lebensjahr. Diesen musste bereits bei einem Jahr Firmenzugehörigkeit ein zweiwöchiger Urlaub genehmigt werden.
Bereits in den folgenden Tag verankerten die Gewerkschaften den Urlaubsanspruch in den Kollektivverträgen.
Vor diesem Tag gab es Urlaubsregelungen lediglich für Beamte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeiterurlaubsgesetz hatte bis zum Jahr 1946 in seiner damaligen Fassung Gültigkeit. Selbstverständlich berichten auch die Tageszeitungen am darauffolgenden Tag über die Errungenschaft für die Arbeiterschicht, wie zum Beispiel die Arbeiter-Zeitung oder das Neuigkeits Welt-Blatt.
Je nach politischer Gesinnung und Zielorientierung der Zeitung schwankt die Ausführlichkeit der Berichterstattung dieses arbeitsreichen Tages vor der Sommerpause, an dem auch das Krankenversicherungsgesetz, das Pensionsbegünstigungsgesetz und das Unfallversicherungsgesetz für Arbeiter beschlossen wurde.