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NewsLetter 51: Recht

 
Balthasar, Susanne: Die Tatbestände der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung : eine rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und österreichischen Rechts mit Schwerpunkt im 20. Jahrhundert. - Linz : Trauner, 2001. - (Linzer Schriften zur Frauenforschung ; 19)
Signatur: 1472781-B.Neu-Per.19
Die vorliegende Abhandlung - eine überarbeitete rechtswissenschaftliche Dissertation, gliedert sich in vier Teile: Während der erste Teil die ältere Vorgeschichte der "Notzucht und Nötigung zur Unzucht" behandelt, wird im zweiten und dritten Teil anhand der Gesetzgebungsgeschichte sowie unter Berücksichtigung der wichtigsten Reformentwürfe die Entwicklung von Vergewaltigung und sexueller Nötigung einerseits im deutschen und andererseits im österreichischen Strafrecht aufgezeigt, wobei im Rahmen der Darstellung des deutschen Rechts auch auf die entsprechenden Bestimmungen in der ehemaligen DDR eingegangen wird. Darüber hinaus wird die Problematik der Vergewaltigung in der Ehe gesondert erörtert. Im vierten Teil wird rechtsvergleichend untersucht, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den genannten Tatbeständen im geltenden deutschen und österreichischen Strafrecht bestehen. (vom Umschlag)

Kinderbetreuungsgeldgesetz : Gesetzestext, Erläuterungen zur Regierungsvorlage, Anmerkungen und weiterführende Hinweise, Ministerratsvortrag / Von Ronald Rosenmayr ; Martina Rosenmayr. - Wien : Orac, 2001.
Signatur: 1630450-B.Neu
"Die Betreuung und Erziehung von Kindern ist eine Aufgabe und Leistung, zu der die Eltern aus persönlicher Verantwortung, aber auch zivilrechtlich verpflichtet sind, und die sie, neben ihrem persönlichen Interesse, auch im Interesse und zum Nutzen der Gesellschaft erfüllen... Das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das im Gegensatz zu der bisherigen Versicherungsleistung ‚Karenzgeld' nunmehr eine ausschließliche Familienleistung ist, bewirkt in der betreuungsintensivsten Phase neben einer Anerkennung und teilweisen Abgeltung der Betreuungsleistung der Eltern auch eine Erhöhung der Wahlfreiheit bezüglich der Art der Kinderbetreuung und schafft eine Wahlmöglichkeit zwischen Eigenbetreuung und (Wieder-)Einstieg in das Erwerbsleben aufgrund der angehobenen Zuverdienstgrenze". (Aus den Erläuterungen des Autors, dem Leiter der Familiensektion im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen).

Moser, Eva-Maria: Strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte der Fristenregelung : die Entwicklung des Abtreibungsstrafrechts unter besonderer Berücksichtigung des NS-Zeitalter. - Linz : Trauner, 2001 . - (Linzer Schriften zur Frauenforschung ; 18)
Signatur: 1472781-B.Neu-Per.18
Betrachtet man die historische Entwicklung des Abtreibungsverbots, so erweist sich die Frage nach der Rechtsnatur des "nasciturus" nur als der scheinbar relevante Parameter: besonders deutlich zeigt sich die Beliebigkeit des Rechtsgüterschutzes in der nationalsozialistischen Dichotomie zwischen staatlich inszenierter Glorifizierung rassenreiner Mutterschaft auf der einen Seite und gnadenloser staatlicher Abtreibung "unwerten" Lebens auf der Kehrseite des nationalsozialistischen Mutterkreuzes. Vor diesem Hintergrund eröffnen sich neue Perspektiven für eine Auseinandersetzung mit der österreichischen Fristenregelung, ihrer dogmatischen Struktur und des angeblichen Wertungswiderspruches zu § 22 ABGB.

Müller, Wolfgang P.: Die Abtreibung : Anfänge der Kriminalisierung 1140 - 1650. - Köln ; Weimar ; Wien : Böhlau, 2000. - Zugl.: Augsburg, Univ., Habil-Schr., 1997. - (Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht ; 24)
Signatur: 900834-B.Neu-Per.24
Das Verbot der Abtreibung gewann in der weltlichen Rechtssprechung des späten Mittelalters zunehmend an Bedeutung. Unter dem Einfluss sehr viel älterer kirchlicher Moralvorstellungen, die die Beseitigung der menschlichen Lebensfrucht mit der vorsätzlichen Tötung gleichzusetzen wünschten, erfasste der Vorgang der Kriminalisierung bis in das 16. Jahrhundert sämtliche Länder Westeuropas. Nur in England behaupteten sich gewohnheitsrechtliche Maßstäbe, nach denen derartige Handlungen zwar eine Todsünde darstellten, ansonsten aber als Familienangelegenheit dem öffentlichen Zugriff entzogen bleiben sollten. Die Studie beruht auf einer systematischen Erkundung zeitgenössischer juristischer und rechtspraktischer Quellen. Sie verschafft Einblick in die vielfältigen und bislang weitgehend unerkannten Beweggründe für die Entstehung des Verbots, das in unserer Zeit zu einem so problematischen Erbe geworden ist. (vom Rückumschlag

© Nationalbibliothek, 2001
last update: 12.11.2001


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