Binder, Martin: Hausfrauen - Rechtlos in der Gesellschaft? : zur sozialrechtlichen Situation der Hausfrauen (Hausmänner) in Österreich ; Bestandsaufnahme und Verbesserungsvorschläge. - Wien : Orac, 2000. - (Forschungsberichte aus den österreichischen Universitätsinstituten für Arbeits- und Sozialrecht ; 12)
Signatur: 1400358-B.Neu-Per.12
Der Sozialrechtsschutz von mehr als 600.000 Hausfrauen ist nur mangelhaft ausgebildet. Dies lässt sich für alle Zweige der Sozialversicherung belegen, wobei vor allem der fehlende Unfallversicherungsschutz im Haushalt sowie das Abhängigsein von der Pensionsversorgung des Partners negativ auffällt. Aber auch der Verlust der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld bei vorübergehender Haushaltswidmung ist nicht nachvollziehbar. Wie überhaupt die gesellschaftliche Entwicklung eine rasche Rückkehr der Hausfrau in die Arbeitswelt bedingt. Die im geltenden Recht anzutreffenden Reformansätze gehören daher ausgebaut. Dazu ist es nötig, ihre Vertretung besser zu organisieren. Dieser Aufgabe könnte sich, nach Meinung des Autors, vor allem die Arbeiterkammer annehmen.
Specht, Stefan: Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz : eine Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen der Gleichberechtigungsgesetzgebung. - Bayreuth : P.C.O, 1999. - (Schriften zur Rechtswissenschaft ; 41)
Signatur: 1591455-B.Neu
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" - kaum ein Grundgesetzartikel wurde juristische und gesellschaftspolitisch intensiver diskutiert als Art. 3 II Satz 1 GG und die dort normierte Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau - in Deutschland. Vor dem Eindruck fortbestehenden Handlungsbedarfs verabschiedete der Deutsche Bundestag am 21.4.1994 das "Zweite Gleichberechtigungsgesetz" - ein Gesetz, das endlich zur Durchsetzung dieses Anliegens führt? Endlich wurden auch verfassungsrechtliche Grundsätze und EU-Richtlinien berücksichtigt. Der Verfasser hinterfragt nochmals diese Vorgaben kritisch.
Steiner, Olivier: Das Verbot der indirekten Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben. - Basel [u.a.] : Helbing und Lichtenhahn, 1999. - (Basler Studien zur Rechtswissenschaft : A ; 46)
Signatur: 638012-B.Neu-A,46
Arbeitsrechtlichen Regelungen liegt oft die Vorstellung eines vollzeitlich und ohne Erwerbsunterbrechungen tätigen Arbeitnehmers zugrunde, der von familiären Pflichten entbunden ist. Diesem Modell entsprechen Frauen faktisch deutlich seltener als Männer. Das Verbot der indirekten Diskriminierung knüpft an diesen Umstand an und erfasst auch Maßnahmen, die sprachlich neutral sind, faktisch aber überwiegend das eine Geschlecht benachteiligen. Mit Art. 3 des Gleichstellungsgesetzes von 1995 ist das Verbot auch ein Tatbestand der schweizerischen Gesetzgebung geworden. Diese Arbeit ist in großen Teilen sicher auch für den österreichischen arbeitsrechtlichen Kontext interessant
Winter, Regine: Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit : ein Prinzip ohne Praxis. - Baden-Baden : Nomos, 1998. - (Schriften zur Gleichstellung der Frau ; 19)
Signatur: 1456188-B.Neu-Per.19
Mit der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob durch den Rechtsanspruch auf gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit eine funktionierende rechtliche handhabe gegen Entgeltdiskriminierung durch (tarifliche) Unterbewertung von Arbeit auf Grund von Geschlecht gegeben ist. Eingeschlossen ist die Frage, wie bei verschiedenartiger "Männer - und Frauenarbeit" im Fall der Klage sich benachteiligt glaubender Personen Diskriminierung juristisch nachweisbar ist. Dazu bedarf insbesondere das rechtliche Instrumentarium der "mittelbaren Diskriminierung" einer genauern Betrachtung und Präzisierung. Zielsetzung ist es, ggf. rechtspolitische Vorschläge zu erarbeiten, die einer Verwirklichung des Anspruchs auf gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit dienlich sein können. (Aus der Einleitung)
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