Frequently Asked Questions zu Ablieferung von Online Publikationen & Webarchivierung

Allgemein

  1. Was heißt eigentlich „Ablieferungspflicht für Online-Medien“ genau? Was muss ich tun, gestatten oder unterlassen?
  2. Wie werden die Daten gesammelt?
  3. Welche Produkte und Produkttypen plant die ÖNB zu sammeln?
  4. Welche Text-, Bild-, Ton-, Video-Files in E-Books, E-Journals, XML-Datenbanken und anderen Datenbanken sollen gesammelt werden?
  5. Wie geht die ÖNB mit Online-Anwendungen um?

Webarchivierung

  1. Warum Webarchivierung?
  2. Strategien zur Webarchivierung?
  3. Wie funktioniert Webarchivierung? Welche Software wird verwendet?
  4. Darf die ÖNB meine Seite archivieren?
  5. Muss ich meine Seite für die Webarchivierung vorbereiten? Sind von meiner Seite Schritte notwendig?
  6. In welchen Intervallen plant die ÖNB ihre Daten zu sammeln?
  7. Wird das Webarchiv kommerziell genützt?
  8. Werden meine User die Archivversion mit der aktuellen Version meiner Webseite verwechseln?
  9. Meine Seite verfügt über einen Passwort geschützten Bereich – wird dieser auch archiviert?
  10. Woher bekommt die ÖNB Informationen über Domains?
  11. Ich gestalte eine neue Website – kann ich sie zur Archivierung anmelden?
  12. Heißt das die ÖNB wird meine Seite hosten?
  13. Warum werden robots.txt und Meta-Tag robots vom Crawler ignoriert?
  14. Wie stark wird mein Server durch den Crawler belastet?
  15. Die Webauftritte der Zeitungen sind dadurch charakterisiert, dass sie stark auf fremde Websites verlinken, insbes. bei werblichen Inhalten, die personalisierte Werbebotschaften an User senden. Soll eine Archivierung auch diese externen Inhalte umfassen?
  16. Wer trifft die Auswahl der Seiten?
  17. Was ist der Unterschied zu archive.org?
  18. Wie kann ich auf die archivierten Daten zugreifen?

Ablieferung

  1. Wer trägt die Kosten für die Einrichtung einer Schnittstelle?
  2. Mit einer Online-Übermittlung bin ich aus Sicherheitsgründen nicht einverstanden;  wäre die ÖNB bereit, die Daten regelmäßig abzuholen?
  3. Meine Datenbank umfasst mehrere Terabyte. Wie soll ich diese physikalisch übermitteln?
  4. Welche Abläufe bei der Ablieferung können auf Seiten der ÖNB automatisiert werden?
  5. Meine Abonnement-Zeitschrift erscheint vorab elektronisch („online first“) - für welches Medium besteht die Ablieferungspflicht?
  6. Zu meiner gedruckten Zeitschrift gibt es eine Website mit reinen Marketing-Inhalten (Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis, Bestellmöglichkeit etc.). Besteht Ablieferungspflicht für die Website?
  7. Zu meiner gedruckten Zeitschrift gibt es ein webbasiertes Forum (moderiert oder nicht moderiert) Besteht Ablieferungspflicht?
  8. Meine Webapplikation ist datenbankgestützt; ohne User Interface sind die Datensätze nicht sinnvoll lesbar. Besteht Ablieferungspflicht?

Recht

  1. Meine Website ist kostenpflichtig und daher passwortgeschützt. Muss ich der ÖNB dieses Passwort mitteilen? Gibt sie es weiter? An die Landesbibliotheken? An die Benutzer?
  2. Kann ich für meine Daten eine Sperrfrist verhängen?
  3. Habe ich ein Widerrufsrecht?
  4. Was ist, wenn ich einzelne (Teile von) Beiträge(n) wieder vom Netz nehme, z. B. wegen rechtlicher Bedenken, nachdem die Ablieferung an die ÖNB bereits erfolgt ist. Bleiben diese in der ÖNB dennoch auf immer gespeichert und für Benutzer zugänglich?
  5. Wie werden die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte beachtet und welche Schutzmaßnahmen werden hier getroffen?
  6. Der Server meiner Online-Inhalte steht in Deutschland. Wo besteht Ablieferungspflicht?
  7. Meine Online-Redakteure haben ein vertragliches Zustimmungsrecht für jede Nebenrechtsverwertung. Handelt es sich bei der Pflichtablieferung um eine solche Nebenrechtsverwertung?
  8. Meine Online-Applikation ist multimedial; ich darf für die Foto- und Filmrechte aber nicht sublizensieren.
  9. Werden die Verlage gegebenenfalls für die Weitergabe zur Online-Archivierung schad- und klaglos gestellt?
  10. Wie werden die rechtlichen Probleme medienrechtlicher Verfahren (z.B. Gegendarstellung) gelöst?

Technik

  1. Muss ich meine Daten für die ÖNB in ein spezifisches Format bringen?
  2. Welche Standards (Ablauf, Technik) hat die ÖNB zur Qualitätssicherung definiert?
  3. Welche Schnittstellen unterstützt die ÖNB?
  4. Plant die ÖNB für die Einspeisung der Inhalte in ihre Systeme die Verwendung proprietärer oder offener Schnittstellen? Welche? Wie schätzt die ÖNB den Implementationsaufwand für solche Schnittstellen für ablieferungspflichtige Datenbankbetreiber ein?
  5. Welche Anwendungsprogramme stehen den Benützern der ÖNB zur Verfügung (Mail-Client, Webmail, PDF-Erzeuger etc.)?
  6. Plant die ÖNB, in Zukunft Datenbanken in ihrer Gesamtheit (inklusive Datenbankapplikation) zu archivieren? Beschäftigt sie sich in diesem Zusammenhang mit dem Themen Virtualisierung und Migration von Datenbanken etc. oder beteiligt sie sich an einschlägigen Forschungsprojekten?
  7. Teilweise sind auf Zeitungswebsites kurze Filmsequenzen als Videostream abrufbar. Sollen auch diese erfasst werden?
  8. Soll auf die urheberrechtlich geschützten und von einzelnen Betreibern selbst entwickelten Redaktionssysteme zugegriffen werden?

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Allgemein

1. Was heißt eigentlich „Ablieferungspflicht für Online-Medien“ genau? Was muss ich tun, gestatten oder unterlassen? 
Ablieferungspflicht für Online-Medien heißt, dass die ÖNB aufgrund einer seit 1. März 2009 in Kraft getretenen Novelle des Mediengesetzes (§§ 43bf MedienG) einerseits zur generellen automatisierten Sammlung (Harvesting) bis maximal 4 mal im Jahr von Medieninhalten unter einer .at-Domain (bzw. unter eine anderen Domain, soweit die Seiten einen inhaltlichen Bezug zu Österreich aufweisen) und andererseits zur gezielten Sammlung einzelner periodischer elektronischer Medien (Websites, e-Journals, e-Books usw.) berechtigt ist. Lediglich in letzterem Fall ist fallweise eine Mitwirkungspflicht des Medieninhabers gegeben, d.h. der Medieninhaber hat für den Fall einer Aufforderung durch die ÖNB die Daten zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich werden Medieninhalte mittels Harvesting gesammelt, hierfür sind keine Schritte durch den Medieninhaber notwendig. Wenn die Abholung nicht mit Harvesting machbar ist, kann das im Einzelfall entweder eine Bereitstellung zur Abholung durch die ÖNB sein bzw. eine Übermittlung der Daten auf einem anderen Transferweg, den beide – Medieninhaber und ÖNB – als den geeignetsten ansehen.

2. Wie werden die Daten gesammelt? 
Der größte Teil durch Bereitstellung zur Abholung (z.B. über Harvesting, siehe Webarchivierung) durch die ÖNB, bei Bedarf durch Ablieferung (= Übermittlung der Daten via Standardschnittstellen).

3. Welche Produkte und Produkttypen plant die ÖNB zu sammeln?  
Ausschließlich rein digital produzierte Medien, d.h. die ÖNB wird nicht mehrfach gleiche Inhalte sammeln. Wird ein Medium bereits in gedruckter bzw. in offline Form abgeliefert, muss die Online-Variante nicht nochmals abgeliefert werden.
Reine Online-Medien: Elektronische Publikationen: e-Journals, elektronische Lexika, e-Books, e-Prints, online-Tageszeitungen, Websites etc.
Semi-publizierte Dokumente: z.B. elektronische Dissertationen
Nicht in Printfrom publiziertes, aber wissenschaftlich relevantes und zitiertes Material in digitaler Form: z.B. Forschungspapiere, Pre-prints, Berichte etc. auf Websites von WissenschaftlerInnen oder Forschungsprojekten.
Generell nicht gesammelt und archiviert werden Ressourcen, deren Inhalte überwiegend einer der folgenden ist: Verzeichnisse (Linklisten), Diskussionslisten, News Groups u.ä., Anwendungsprogramme (Software), Spiele, Veranstaltungskalender und Werbung.

4. Welche Text-, Bild-, Ton-, Video-Files in E-Books, E-Journals, XML-Datenbanken und anderen Datenbanken sollen gesammelt werden?  
Schwerpunkt der ÖNB ist Text- und Bildmaterial in Weiterführung des bisherigen Sammelauftrags. Die ÖNB wird daher z.B. keine Inhalte von Audioplattformen oder Bildagenturen sammeln, sollten aber z.B. in einem E-Book ein Audiofile bzw. Bilder enthalten sein, so soll das E-Book in seiner Gesamtheit archiviert werden.

5. Wie geht die ÖNB mit Online-Anwendungen um? 
Augenmerk liegt auf den jeweiligen Inhalten, die Applikationen selbst werden nicht gesammelt. Wo keine Trennung des Inhalts von der Applikation möglich ist, kann zum derzeitigen Zeitpunkt das Medium nicht gesammelt werden.

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Webarchivierung

1. Warum Webarchivierung? 
Ein immer größerer Teil der weltweit produzierten Information ist digital. Gedächtnisinstitutionen – also Archive, Bibliotheken, Museen und verwandte Einrichtungen –, deren Aufgabe es ist, unser kulturelles Erbe zu sammeln, zu archivieren und zugänglich zu machen, sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, auch dieses digitale Wissen für die Zukunft zu sichern. Die Österreichische Nationalbibliothek verfolgt mit dem Projekt Webarchivierung das Ziel der Sammlung und Archivierung des „österreichischen Internet“.

2. Strategien zur Webarchivierung? 
Durch eine Kombination der Strategien Domain Harvesting (Top-Level-Domäne .at, sowie andere Top-Level-Domänen mit Österreich Bezug, wie z.B. com, .net, .org, .info, .cc, .eu etc.), Selektives Harvesting (Seiten, die häufigen Änderungen unterliegen wie z.B. Medien, Behörden, Wissenschaft etc.) und Event Harvesting (Online-Inhalte zu speziellen Anlässen und Großereignissen, z.B. Nationalratswahlen) sollen möglichst aussagekräftige Momentaufnahmen des österreichischen Webspace geschaffen und für die Nachwelt festgehalten werden.

3. Wie funktioniert Webarchivierung? Welche Software wird verwendet? 
Die ÖNB verwendet zum Harvesting das Software Paket NetarchiveSuite (http://netarchive.dk/index-en.php), das im Rahmen des dänischen Webarchivierungsprojekts von der Königlichen Bibliothek und der Staatsbibliothek Dänemark entwickelt wurde. Die Daten werden ähnlich wie bei einem Webbrowser vom Host angefordert. Die Software folgt Links innerhalb einer Webseite und sammelt alle gefundenen Dateien. Datenbank-generierte Seiten können gesammelt werden, nicht jedoch Seiten, die passwortgeschützt sind. Es wird ausschließlich Open Source Software verwendet. Der Zugriff erfolgt mittels Wayback Machine.

4. Darf die ÖNB meine Seite archivieren? 
Die Österreichische Nationalbibliothek hat einen gesetzlichen Auftrag (Mediengesetz) zur Archivierung des österreichischen Webspace und ist daher berechtigt, Seiten mit .at Domain sowie Seiten mit Österreich Bezug zu archivieren.

5. Muss ich meine Seite für die Webarchivierung vorbereiten? Sind von meiner Seite Schritte notwendig? 
Für die Webarchivierung ist von Seiten des Medieninhabers keinerlei Vorbereitung notwendig.

6. In welchen Intervallen plant die ÖNB ihre Daten zu sammeln?  
Domain Harvestings (gesamte .at Domain sowie Seiten mit Österreich Bezug) werden alle 2 Jahre durchgeführt. Für selektive und Event Harvestings werden in Abhängigkeit von Ereignis, Medium etc. geeignete Intervalle bestimmt.

7. Wird das Webarchiv kommerziell genützt? 
Das Webarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek dient wissenschaftlichen Zwecken und wird nicht kommerziell genützt. Es steht den Lesern in den Räumlichkeiten der ÖNB und in den  berechtigten Bibliotheken unentgeltlich zur Verfügung.

8. Werden meine User die Archivversion mit der aktuellen Version meiner Webseite verwechseln? 
Unserer Meinung nach besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Zugriff auf die Seiten wird nur in den Räumlichkeiten der ÖNB möglich sein, nicht über Internet. Archivseiten werden klar als solche gekennzeichnet. Das Webarchiv der ÖNB wird nicht von Suchmaschinen wie z.B. Google indiziert, die Benützer der Suchmaschinen können daher nie auf eine Archivversion der Webseite verwiesen werden. Die Benützer des Webarchivs werden von der Verfügbarkeit von Material profitieren, das auf „live“ Webseiten nicht mehr vorhanden ist.

9. Meine Seite verfügt über einen Passwort geschützten Bereich – wird dieser auch archiviert? 
Zugangsgeschützte Bereiche werden nur archiviert, wenn es sich z.B. um einen Bereich handelt, der kostenpflichtig (Verlagsprodukte) aber prinzipiell für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Nicht archiviert werden z.B. Intranets oder private zugangsgeschützte Daten.

10. Woher bekommt die ÖNB Informationen über Domains? 
Die Liste der .at Domains wird der ÖNB von der Österreichischen Domain Registrierungsstelle nic.at zur Verfügung gestellt. Seiten mit generischen Top Level Domains werden manuell oder mit speziellen Verfahren eruiert.

11. Ich gestalte eine neue Website – kann ich sie zur Archivierung anmelden? 
Sie können uns gerne Ihre URL mitteilen. Sollte sie unseren Sammlungskriterien entsprechen, nehmen wir die Seite gerne in das Harvesting auf. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme liegt bei der ÖNB.

12. Heißt das die ÖNB wird meine Seite hosten? 
Nein, Webseiten-Betreiber sind nach wie vor selbst für das Hosting ihrer Seiten verantwortlich.

13. Warum werden robots.txt und Meta-Tag robots vom Crawler ignoriert? 
Die Österreichische Nationalbiliothek betreibt die Webarchivierung im gesetzlichen Auftrag, dieser ist vorrangig zu berücksichtigen.

14. Wie stark wird mein Server durch den Crawler belastet? 
Die Webcrawler der ÖNB sind so konfiguriert, dass Ihre Serverbelastung möglichst gering gehalten wird. Sollten dennoch technische Probleme durch das Webharvesting entstehen, ersuchen wir Sie uns zu kontaktieren (webarchiv@onb.ac.at, siehe Information in der Crawler Signatur).

15. Die Webauftritte der Zeitungen sind dadurch charakterisiert, dass sie stark auf fremde Websites verlinken, insbes. bei werblichen Inhalten, die personalisierte Werbebotschaften an User senden. Soll eine Archivierung auch diese externen Inhalte umfassen?  
Externe Inhalte werden nicht gesammelt.

16. Wer trifft die Auswahl der Seiten? 
Die Auswahl der Seiten wird von sogenannten Web-Kuratoren im Einklang mit der Sammlungspolicy getroffen.

17. Was ist der Unterschied zu archive.org? 
Das Internet Archive ist eine Non Profit Organisation, die 1996 in den USA gegründet wurde mit dem Ziel Forschern Zugriff zu historischen digitalen Sammlungen zu ermöglichen. Das Webarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek sammelt ausschließlich Inhalte mit .at Domain oder Österreich Bezug, auf Basis des österreichischen Mediengesetzes.

18. Wie kann ich auf die archivierten Daten zugreifen? 
Für den Zugriff in der Österreichischen Nationalbibliothek stehen spezielle Terminals zur Verfügung, die den gesetzlichen Bestimmungen angepasst sind (z.B. kein E-Mail Versand etc.). Aus rechtlichen Gründen wird der Zugriff auf das Webarchiv nur in den Räumlichkeiten der Österreichischen Nationalbibliothek und bei berechtigten Bibliotheken möglich sein.

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Ablieferung

1. Wer trägt die Kosten für die Einrichtung einer Schnittstelle? 
Zusammen mit dem Medieninhaber wird die jeweils günstigste und rationellste Form der Datenüberspielung festgelegt. Dabei kommt entweder ein Web-Harvesting zum Einsatz, oder eine Datenüberspielung über vorhandene Standardschnittstellen (wie http,  (S)FTP). Sollte für die Datenlieferung die Einrichtung einer Schnittstelle notwendig sein, deren Kosten 250 EUR übersteigt, so ist die ÖNB vom Medieninhaber darüber zu informieren. Wenn die ÖNB die Aufforderung zur Ablieferung wiederholt, übernimmt sie den darüber hinausgehenden Kostenanteil.

2. Mit einer Online-Übermittlung bin ich aus Sicherheitsgründen nicht einverstanden; wäre die ÖNB bereit, die Daten regelmäßig abzuholen? 
Es besteht die Möglichkeit, Daten auch offline auf DVD zu übermitteln. Für DVD hat sich schon der herkömmliche Postweg bewährt. Abholung durch die ÖNB kann nur online erfolgen.

3. Meine Datenbank umfasst mehrere Terabyte. Wie soll ich diese physikalisch übermitteln? 
Die ÖNB wird nicht die gesamte Datenbank übernehmen, sondern nur die Inhalte. Bei mehreren Terabyte „auf einmal“ wird nur eine sukzessive Online-Übermittlung infrage kommen.

4. Welche Abläufe bei der Ablieferung können auf Seiten der ÖNB automatisiert werden? 
Alles, das über standardisierte Schnittstellen mit Timestamps automatisierbar ist, z.B. Harvesten, Downloads, FTP. Das Automatisieren der Ablieferung bei größeren Datenmengen ist auch für die ÖNB von essentieller Bedeutung.

5. Meine Abonnement-Zeitschrift erscheint vorab elektronisch („online first“) - für welches Medium besteht die Ablieferungspflicht? 
Primär für das gedruckte Medium. 

6. Zu meiner gedruckten Zeitschrift gibt es eine Website mit reinen Marketing-Inhalten (Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis, Bestellmöglichkeit etc.). Besteht Ablieferungspflicht für die Website? 
Nein.

7. Zu meiner gedruckten Zeitschrift gibt es ein webbasiertes Forum (moderiert oder nicht moderiert) Besteht Ablieferungspflicht? 
Nein.

8. Meine Webapplikation ist datenbankgestützt; ohne User Interface sind die Datensätze nicht sinnvoll lesbar. Besteht Ablieferungspflicht? 
Wenn die Datensätze ohne Applikation nicht lesbar sind, besteht keine Ablieferungspflicht. Wenn der Inhalt ohne Applikation lesbar ist, wird nur der Inhalt gesammelt.

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Recht

1. Meine Website ist kostenpflichtig und daher passwortgeschützt. Muss ich der ÖNB dieses Passwort mitteilen? Gibt sie es weiter? An die Landesbibliotheken? An die Benutzer? 
Wenn die ÖNB die Daten downloaden bzw. harvesten kann und die Site passwortgeschützt ist, benötigt die ÖNB zum Zweck des Datenerwerbs das Passwort. Die ÖNB gibt dieses selbstverständlich weder an andere Bibliotheken noch an BenutzerInnen weiter.

2. Kann ich für meine Daten eine Sperrfrist verhängen? 
Für einzelne besonderen Bedingungen unterliegenden Medien für maximal ein Jahr. Diese muss jedoch schriftlich begründet werden. Die Sperrfrist sollte nicht die Regel sein.

3. Habe ich ein Widerrufsrecht? 
Nein, Daten die im Archiv gespeichert sind, werden nicht gelöscht. Sollte ein Gerichtsurteil zur Zurücknahme ergehen (analog zum Printbereich), sperrt die ÖNB das Medium generell für jegliche Benutzung.

4. Was ist, wenn ich einzelne (Teile von) Beiträge(n) wieder vom Netz nehme, z. B. wegen rechtlicher Bedenken, nachdem die Ablieferung an die ÖNB bereits erfolgt ist. Bleiben diese in der ÖNB dennoch auf immer gespeichert und für Benutzer zugänglich? 
Diese Problematik wird analog zur Regelung bei Druckwerken gehandhabt. Beiträge werden demnach grundsätzlich archiviert und zur Benützung zur Verfügung gestellt. Von der Benützung werden Sammlungsgegenstände nur aufgrund gerichtlicher Anordnung ausgeschlossen, oder bei begründetem Verdacht einer strafbaren Handlung. Die Österreichische Nationalbibliothek trifft diesbezüglich keine Überprüfungspflicht, sie ist insbesondere nicht verpflichtet, die Stichhaltigkeit der rechtlichen Argumente zu prüfen, die für oder gegen eine Benützung sprechen.
Anmerkung: die Sperre der Benützung wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung wird an der ÖNB restriktiv gehandhabt und findet fast ausschließlich bei revisionistischer Literatur Anwendung. Die „gewandelte Überzeugung“ einer Autorin/eines Autors alleine (z.B. der Hinweis auf eine wesentlich bessere neue Auflage) ist für eine Benützungssperre nicht ausreichend (bei obigem Beispielsfall sind z.B. beide Auflagen benützbar).

5. Wie werden die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte beachtet und welche Schutzmaßnahmen werden hier getroffen? 
Die abgelieferten Medieninhalte werden von der ÖNB nur an ihrem Standort sowie bei berechtigten Bibliotheken zugänglich gemacht. Bei bestimmten elektronischen periodischen Medien erfolgt eine Benützung im Sinne von single concurrent user on site (zum gleichen Zeitpunkt jeweils nur ein Benutzer der betreffenden Bibliothek). Eine elektronische Vervielfältigung der Medieninhalte ist nicht mögich, Ausdrucke können angefertigt werden.

6. Der Server meiner Online-Inhalte steht in Deutschland. Wo besteht Ablieferungspflicht? 
Verpflichteter nach Mediengesetz ist in der Regel der Medieninhaber, wobei für die Ablieferungspflicht der Sitz des Medieninhabers ausschlaggebend ist. Wo der Server konkret steht, ist dabei irrelevant. Ablieferungspflicht soll also für den Medieninhaber mit Sitz in Österreich bestehen.

7. Meine Online-Redakteure haben ein vertragliches Zustimmungsrecht für jede Nebenrechtsverwertung. Handelt es sich bei der Pflichtablieferung um eine solche Nebenrechtsverwertung? 
Nein. Die Erfüllung der mediengesetzlichen Anbietungs- bzw. Ablieferungspflicht ist weder ein Nebenrecht noch eine Verwertung, geschweige denn eine Nebenrechteverwertung. Eine Nebenrechteverwertung wäre etwa die Vertonung eines Textbeitrags als Hörspiel oder eine Aufführung als Theaterstück, jedenfalls aber nicht die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung durch den Medieninhaber. Eine vertragliche Verpflichtung, die die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung von einer individuellen Zustimmung abhängig machen würde, wäre zudem klar gesetzwidrig und jedenfalls nichtig.

8. Meine Online-Applikation ist multimedial; ich darf für die Foto- und Filmrechte aber nicht sublizensieren. 
Vertragliche Vereinbarungen können generell gesprochen keine gesetzlichen Verpflichtungen „aushebeln“. Da aber eine Pflichtablieferung inhaltlich ohnehin keine Sublizenzierung ist, erscheint ein solches vertragliches Sublizenzierungsverbot auch nicht weiter problematisch.

9. Werden die Verlage gegebenenfalls für die Weitergabe zur Online-Archivierung schad- und klaglos gestellt? 
Nein. Die ÖNB erfüllt ihren Auftrag im Rahmen ihrer gesetzlichen Grundlagen, bezüglich ihrer Haftung gelten die allgemeinen Haftungs- und Schadenersatzregeln.

10. Wie werden die rechtlichen Probleme medienrechtlicher Verfahren (z.B. Gegendarstellung) gelöst? 
Im Rahmen einer gesetzlichen Pflichtablieferung für Online-Produkte hat die ÖNB die Aufgabe der Archivierung und Benützbarhaltung zu erfüllen. Abgesehen vom dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer diesbezüglichen gerichtlichen Anordnung geht die ÖNB davon aus, dass diese gesetzliche Verpflichtung von ihr vorrangig zu beachten ist.

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Technik

1. Muss ich meine Daten für die ÖNB in ein spezifisches Format bringen?
Die ÖNB unterstützt Standardformate. Wenn es dem Medieninhaber nicht automatisiert möglich ist, die Daten in ein geeignetes Formate zu bringen, kann die ÖNB entscheiden, ob sie trotzdem das medieninhabereigene Format sammeln will oder nicht.

2. Welche Standards (Ablauf, Technik) hat die ÖNB zur Qualitätssicherung definiert?
Die ÖNB verwendet sowohl für den Datentransfer, als auch für die Archivierung, die Sicherheit der Daten und Zugriffe etc. ausschließlich international gebräuchliche Standards.

3. Welche Schnittstellen unterstützt die ÖNB? 
Die ÖNB unterstützt offene Standardschnittstellen zum Datentransfer wie: HTTP, (S)FTP, OAI-PMH.

4. Plant die ÖNB für die Einspeisung der Inhalte in ihre Systeme die Verwendung proprietärer oder offener Schnittstellen? Welche? Wie schätzt die ÖNB den Implementationsaufwand für solche Schnittstellen für ablieferungspflichtige Datenbankbetreiber ein? 
Die ÖNB setzt zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich auf offene Schnittstellen und plant in diesem Zusammenhang auch nicht die Einführung proprietärer. Das Festhalten bzw. die Unterstützung offener Schnittstellen hat sich bis dato bewährt. Der Implementierungsaufwand für offene Schnittstellen ist weniger aufwändig als für proprietäre, darüber hinaus bieten offene Schnittstellen den Vorteil, sie für andere Anwendungen auch verwenden zu können.

5. Welche Anwendungsprogramme stehen den Benützern der ÖNB zur Verfügung (Mail-Client, Webmail, PDF-Erzeuger etc.)? 
An den Terminals mit Zugang zum Archivsystem stehen den BenutzerInnen keine Anwendungsprogramme zur Verfügung mit Ausnahme diverser Viewer, um Medien betrachten zu können. Es besteht dort auch nicht die Möglichkeit, Medien zu speichern oder per Mail zu verschicken. Lediglich Ausdrucken ist möglich.

6. Plant die ÖNB, in Zukunft Datenbanken in ihrer Gesamtheit (inklusive Datenbankapplikation) zu archivieren? Beschäftigt sie sich in diesem Zusammenhang mit dem Themen Virtualisierung und Migration von Datenbanken etc. oder beteiligt sie sich an einschlägigen Forschungsprojekten? 
Die ÖNB wird mittelfristig Inhalte aber keine Applikationen sammeln und archivieren. Die ÖNB ist jedoch an internationalen Forschungsprojekten im Bereich Langzeitarchivierung beteiligt, bei denen Migration und Emulation von Datenbanken Thema ist (z.B. EU Projekt PLANETS). Der ÖNB (und allen anderen Gedächtnisinstitutionen als auch Partnern aus Wirtschaft und Industrie) ist bewusst, dass dieser Komplex zur größten Herausforderung zählt, die weder von einem Land alleine, geschweige denn von einer Institution alleine bewältigt werden kann. Lösungen in diesem Bereich können nur kollaborativ und international unter Miteinbeziehung der Industrie erarbeitet werden.

7. Teilweise sind auf Zeitungswebsites kurze Filmsequenzen als Videostream abrufbar. Sollen auch diese erfasst werden?
Nein, außer sie sind integraler Teil eines abzuliefernden Inhalts.

8. Soll auf die urheberrechtlich geschützten und von einzelnen Betreibern selbst entwickelten Redaktionssysteme zugegriffen werden? 
Der ÖNB muss die Möglichkeit gegeben werden, auf die Inhalte zuzugreifen bzw. die Inhalte müssen der ÖNB übermittelt werden. Das kann nicht das Redaktionssystem selbst sein.

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Webarchiv

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last update 03.05.2013