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Historische Rechts- und Gesetzestexte Online

ALEX umfasst digitalisierte historische österreichische Rechts- und Gesetzestexte. Neben den gesamtstaatlichen Gesetzblättern stehen die Landesgesetzblätter, die Justizgesetzsammlung, die Stenographischen Protokolle und das Deutsche Reichsgesetzblatt zur Verfügung.

Patentgesetz

Das Österreichische Patentgesetz zum Schutze von Erfindungen aus dem Jahre 1970 hat eine lange historische Entwicklung hinter sich. Bereits im Jahr 1794 gab es erste Erfinderprivilegien. Im Hofdekret Nr. 902 vom 10. Februar 1810 wurde die Dauer von Erfindungsprivilegien festgesetzt. Zu dieser Zeit wurden jedoch keinesfalls Privilegien für die Landwirtschaft vergeben. Veröffentlicht wurde das Privileg auch erst nach dem Ablauf der Schutzfrist von 10 Jahren.
Zehn Jahre später wurde am 8. Dezember ein Kaiserliches Patent erlassen, mit welchem einerseits strengere Richtlinien für die Einreichung von Privilegien notwendig wurden, andererseits auch der Begriff des Fachmanns (Sachverständiger) erstmals genannt wird. Auch im Jahre 1820 war bereits der Offenbarungsgehalt erforderlich: ... Es darf weder in den Mitteln noch in der Ausführungsweise etwas verheimlichet werden.... Die Schutzfrist wurde auf 15 Jahre ausgeweitet. Gleichzeitig mit dem Privilegium bestand gemäß §11 das Recht überall in der Monarchie Etablissements und Nierdlagen zur Verfertigung und zum Verschleisse des Gegenstandes seines Privilegiums zu errichten.
Das Kaiserliches Patent vom 31. März 1832 erlaubte nun auch Ausländern auf dem Gebiete der Monarchie Erfindungen anzumelden. Die generelle Kundmachung außer bei Wunsch des Rechteinhabers wurde beschlossen sowie auch der Verfall des Privilegiums bei Nichtverwendung.
Eine weitere Abänderung erfolgte im Jahr 1852 durch das Kaiserliche Patent vom 15. August 1852. Es wurden Entdeckungen, Erfindungen und Verbesserungen einbezogen sowie auch Erzeugnisse der Industrie, Erzeugnismittel und Erzeugnismethoden. Die jährlichen Gebühren wurden um 50% angehoben.
Das Gesetz, betreffend den Schutz von Erfindungen (Patentgesetz) wurde am 11. Jänner 1897 erlassen um am 28. Jänner desselben Jahres veröffentlicht. Dieses ursprüngliche Patentgesetz unterschied sich durch die Dauer der Schutzfrist (15 Jahre), es wurde ein eigener Patentgerichtshof eingerichtet. Eine Abänderung durch den Beitritt zu Internationalen Union wurde 1908 vorgenommen.
Im Jahre 1923 wurden mit dem BGBl 392/1923 Vereinheitlichungen und Vereinfachungen angestrebt. Die Patentgesetznovelle aus dem Jahre 1925 fügte umfangreiche Regelungen zum Thema "Diensterfindung" hinzu. Weitere Ergänzungen und Erweiterungen fanden in den Jahren 1925 und 1928 statt.
Nach dem Anschluss an Deutschland wurde das Österreichische Patentgesetz durch deutsche Gesetze ersetzt. Die Wiederausrufung des Gesetzes erfolgte im Jahre 1950. Das heutige Patentgesetz ist eine Novellierung aus dem Jahre 2009 der Wiederverlautbarung aus dem Jahre 1970.