Mitnahmeverbot von eingeschalteten Mobiltelefonen in die Lesesäle

Bibliotheksbenützung

Auf Grund der häufigen Missachtung des Telefonierverbots in den Lesesälen, wurde ein generelles Mitnahmeverbot eingeschalteter Mobiltelefone in die Lesesäle 1 (Hauptlesesaal), 2 (Austriaca-Lesesaal), 3 (Zeitschriftenlesesaal), 4 (Großformatelesesaal) und 6 (Mikroformenlesesaal) erlassen.

Wir ersuchen um Verständnis für diese Maßnahme und bitten zu akzeptieren, dass auch Vibracall und vermeintlich leise geführte Gespräche bzw. das Telefonieren während des Verlassens des Lesesaals viele LeserInnen in ihrer Konzentration stören.
Verstöße gegen das Verbot der Mitnahme von eingeschalteten Mobiltelefonen führen im Wiederholungsfall zum Bibliotheksausschluss.

Das Telefonieren ist ausschließlich im gekennzeichneten Bereich der Kommunikationslounge, nicht aber in Gangbereichen oder vor Serviceeinrichtungen erlaubt.

Bitte beachten Sie auch die gekennzeichneten „Flüsterzonen“ – in denen wir hinsichtlich der Gesprächslautstärke um besondere Rücksichtnahme ersuchen – vor den Lesesälen, der Buchausgabe 1 sowie der Recherchezone im Tiefparterre.

 



last update 03.02.2013