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NewsLetter 85: Recht

 
Burkhardt, Sven-U.: Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit : sexualisierte Gewalt, Makro­kriminalität und Völkerstrafrecht. – Münster : LIT, 2006. – (Bremer Forschungen zur Kriminalpolitik ; 4)
Signatur: 1832863-B.Neu
Sexualisierte Gewalt als systematisches Mittel der Folter und der Kriegsführung ist ein Verbrechen ge­gen die Menschlichkeit. Welche Folgen hat diese Gewalt für direkte und indirekte Opfer? Wieso sind es gerade die „Angepassten“, die solche Taten bege­hen? Wie soll das internationale Strafrecht darauf re­agieren? Welche Ziele des Völkerstrafrechts werden eventuell besser mit Wahrheitskommissionen er­reicht? Diese kriminalwissenschaftliche Arbeit ver­sucht nicht einfache Antworten zu geben, sondern völkerstrafrechtliche Selbstverständlichkeiten zu hin­terfragen.

Deixler-Hübner, Astrid: Rechtlicher Schutz in Familie und Partnerschaft / Ingrid Mitgutsch. – Wien : facul­tas.wuv, 2007.
Signatur: 1830374-B.Neu
Es handelt sich hierbei um eine umfassende Dar­stellung der verfassungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtslage in Bezug auf den Schutz in Familie und Partnerschaft. Eine Besonderheit liegt im interdis­ziplinären Charakter dieses Werks sowie in der kon­zisen Darstellungsweise, die die jeweiligen Gebiete nicht nach Fachbereichen getrennt, sondern in ihrem themenbezogenen Zusammenhang erörtert. Das Buch spannt einen Bogen vom grundrechtlichen Schutz von Familie und Partnerschaft über Kinder­rechte bis hin zu vermögensrechtlichen Schutzas­pekten des Zusammenlebens. Behandelt werden aber auch die aktuelle „Anti-Stalking“-Gesetzgebung und das Thema „Gewalt in der Familie“ sowie der Schutz der privaten Wohnsphäre. Eine Einleitung sowie eine Täteranalyse von Rotraut A. Perner run­den den Themenkomplex auch aus sozialtherapeuti­scher Sicht ab.

Lindner, Andrea: 100 Jahre Frauenkriminalität : die quantitative und qualitative Entwicklung der weiblichen Delinquenz von 1902 bis 2002. – Frankfurt a. M. [u.a.] : Lang, 2006. – (Würzburger Schriften zur Kriminalwissen­schaft ; 22)
Signatur: 1832016-B.Neu
In der Öffentlichkeit findet die Frau als Kriminelle nur wenig Beachtung. Ist von einem Verbrechen die Rede, so gehen die meisten Menschen davon aus, dass der Täter männlich ist. Diese Vorstellung ver­wundert aber nicht, denn Frauen spielen in der Krimi­nalität tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle. Ist der Anteil der Täterinnen aber seit jeher geringer als derjenige der männlichen Täter? Hat sich die weibli­che Kriminalität in den vergangenen Jahren erhöht? Sind Frauen gewaltbereiter geworden? Dies sind einige der Fragen, die im Rahmen dieser Abhandlung erörtert werden. In einem Rückblick wird die Ent­wicklung der weiblichen Gesamtkriminalität in der Zeit von 1902 bis 2002 aufgezeigt und ihr Strukturbild an­hand einiger Einzeldelikte analysiert.

Mattes, Monika: „Gastarbeiterinnen“ in der Bundesrepu­blik : Anwerbepolitik, Migration und Geschlecht in den 50er bis 70er Jahren. – Frankfurt [u.a.] : Campus, 2005. – (Reihe „Geschichte und Geschlechter“ ; 48)
Signatur: 1392373-B.Neu-Per.48
Neben den männlichen „Gastarbeitern“, kamen auch viele Frauen seit 1955 als Lohnarbeiterinnen in die Bundesrepublik. Monika Mattes untersucht erstmals umfassend die auf Frauen zielende Anwerbepolitik, die bestimmt war durch die Nachfrage frauentypi­scher Branchen nach jungen, körperlich-psychisch stabilen Arbeiterinnen. Ihre Darstellung der staatli­chen Regelungen zur Migration zeigt deren Unzu­länglichkeit: Sie ließen völlig außer Acht, dass Ar­beitsmigration von Anfang an Familienmigration war. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Positionierung der Migrantinnen innerhalb des westdeutschen Arbeits­marktes.

Möschl, Edith: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft. – 3., überarb. u. erw. Aufl. – Wien : LexisNexis, 2007. – (Orac-Rechtspraxis)
Signatur: 1828091-B.Neu
Übersichtlich und praxisnah werden die Rechte und Pflichten der LebensgefährtInnen aufgezeigt. Fragen, die während aufrechter Lebensgemeinschaft und nach deren Beendigung auftreten können, werden verständlich aufbereitet und beantwortet. Die Band­breite reicht von den Begriffsbestimmungen über Miet- und Wohnrecht, Arbeitsleben, Unterhalt, Erbrecht, Schenkungen bis hin zu Abgeltungen nach Auflösung der Lebensgemeinschaft. Auf die mögli­chen Vertragsgestaltungen wird hingewiesen. Beson­deres Augenmerk wird auf die Rechtsentwicklung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und auf die Regelungen im Zusammenhang mit unehelichen Kindern gelegt. Umfassend wird auch auf das Sozial­versicherungsrecht, das Steuerrecht und das Straf­recht eingegangen.

Öztürk, Akif Hilal: Das Kopftuch : rechtliche Hindernisse in der Berufswahl und –ausübung und ihre Rechtferti­gung anhand eines Vergleiches des deutschen, türki­schen und europäischen Rechts. – Frankfurt a. M. [u.a.] : Lang, 2006. – (Europäische Hoschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft ; 4455)
Signatur: 1832019-B.Neu
Sollen Beamtinnen in Deutschland das Kopftuch tra­gen dürfen? Die offene Neutralität des Staates spricht eigentlich dafür. Einige Bundesländer haben aber aufgrund der „Ludin-Entscheidung“ Gesetze erlassen, die das Kopftuchtragen von Beamtinnen verhindern sollen. Es zeigt sich, dass diese Gesetze mit Verfas­sungs- und Europarecht in Konflikt geraten. Im An­schluss wird ein Vorschlag für ein verfassungs- und europarechtskonformes Gesetz gemacht. Gewährt wird des Weiteren ein Einblick in die türkische Rechtslage. Ein Vergleich mit der Türkei als Her­kunftsland der meisten Kopftuchträgerinnen und Deutschland zeigt, dass die Türkei mit dem Kopftuch different umgeht. Verfolgt wird ein streng „laizistischer Weg“ im türkischen Sinne. Es herrscht ein absolutes Kopftuchverbot in staatlichen Berufen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Frage, ob Arbeitneh­merinnen ein Kopftuch am Arbeitsplatz tragen dürfen.

© Nationalbibliothek, 2001
last update: 08.05.2007


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