Langzeitarchivierung - Digitales Erbe
Ein immer größerer Teil der weltweit produzierten Information ist digital. Gedächtnisinstitutionen – also Archive, Bibliotheken, Museen und verwandte Einrichtungen –, deren Aufgabe es ist, unser kulturelles Erbe zu sammeln, zu archivieren und zugänglich zu machen, sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, auch dieses digitale Wissen für die Zukunft zu sichern.
Die von der UNESCO am 17. Oktober 2003 verabschiedete „Charter on the Preservation of Digital Heritage“ betont die drohende Gefahr des Verlusts eines signifikanten Teils des digitalen Erbes. Dazu trägt nicht nur die rasche Veralterung der für den Zugriff auf digitale Ressourcen erforderlichen Technologien bei, sondern auch Ungewissheit über die für die Bewahrung erforderlichen und verfügbaren Mittel sowie über die adäquaten Archivierungsmethoden, weiters unklare Verantwortlichkeiten und fehlende gesetzliche Grundlagen. Zur Sicherung des digitalen Erbes sind Maßnahmen erforderlich, die den ganzen Lebenszyklus der digitalen Ressourcen, von der Erzeugung bis zur Zugänglichmachung berücksichtigen.
Langzeitarchivierung
AbteilungsleiterinMag. Bettina Kann
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