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Informationen > Urheberrecht

 
Die Entrichtung des Verwendungsentgeltes enthebt nicht von der Verpflichtung, das Veröffentlichungsrecht geschützter Vorlagen (Urheberrechtsgesetz von 9.4.1936, in der geltenden Fassung) vom Urheber oder seinen Rechtsnachfolgern selbst zu erwirken und gegebenenfalls abzugelten. Für Missbrauch trägt die/der Besteller/in die Verantwortung.

Die/der Besteller/in haftet auch bei Weitergabe der Reproduktionen an Nachbenützer für die Einhaltung dieser Vereinbarung. Die/der Besteller/in verpflichtet sich mit ihrer/seiner Unterschrift, die Österreichische Nationalbibliothek hinsichtlich aller Ansprüche (Ersatzansprüche), die aus Anlass der Verwendung der bestellten Reproduktionen wegen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes (einschließlich des Brief- und Bildnisschutzes) oder wegen Verletzung anderer Rechte gegen die Österreichische Nationalbibliothek geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten.