Digitale Surrogate

Langzeitarchivierung von digitalen Surrogaten

Damit ein digitales Surrogat eines analogen Objekts für die Langzeitarchivierung berücksichtigt wird, muss es bestimmte Kriterien erfüllen, die von der Österreichischen Nationalbibliothek festgelegt worden sind. Ob ein digitales Surrogat langzeitarchiviert wird, hängt vom physischen Zustand des analogen Originals ab und ob es als "Austriacum" zählt.

Wenn die Digitalisierung dazu dient, Informationen zu bewahren, da das analoge Original aufgrund des Verfalls des Trägers nicht mehr aufbewahrt werden kann, muss es in die Langzeitarchivierung aufgenommen werden. Wenn andererseits das analoge Original in gutem konservatorischen Zustand ist (und dadurch nochmal digitalisiert werden könnte ohne Schaden zu nehmen) und zur Verbesserung der Zugänglichkeit digitalisiert wird, wird das entsprechende digitale Surrogat nicht in der Langzeitarchivierung berücksichtigt.

Langzeitarchivierung

Abteilungsleiterin
Mag. Bettina Kann
Josefsplatz 1
A-1015 Wien
(+43 1) 534 10-448

bettina.kann@onb.ac.at


last update 24.08.2012