ALEX
Historische Rechts- und Gesetzestexte Online

ALEX umfasst digitalisierte historische österreichische Rechts- und Gesetzestexte. Neben den gesamtstaatlichen Gesetzblättern stehen die Landesgesetzblätter, die Justizgesetzsammlung, die Stenographischen Protokolle und das Deutsche Reichsgesetzblatt zur Verfügung.

Als in der Schule noch alles anders war!

Da der Schulbeginn naht, hat das Team von ALEX in Schulgesetzen gestöbert und dabei allerlei Interessantes gefunden. So führt beispielsweise das Landes-Regierungsblatt für das Herzogthum Ober- und Nieder-Schlesien aus dem Jahr 1855 die obligaten Lehrfächer für ein achtklassiges Gymnasium an: Latein, Griechisch, die deutsche und eine zweite Landes- oder Reichssprache, Geographie und Geschichte, Mathematik, die Naturwissenschaften und die philosophische Propadeutik.
Diese Fächer wurden allerdings nicht nur von den Lehrkräften, sondern auch – im Gegensatz zu heute – vom Gymnasialdirektor unterrichtet, der dazu verpflichtet war, und zwar an achtklassigen Gymnasien wöchentlich fünf bis acht, an Untergymnasien zehn bis vierzehn Stunden lang. Und weil auch heute die Diskussion um die Arbeitszeit des Lehrpersonals nicht abgeklungen ist, sei auf die Situation Mitte des 19. Jahrhunderts hinzuweisen: Im Allgemeinen ist die Anzahl der Lehrstunden derart zu vertheilen, daß auf die Lehrer der alten und der lebenden Sprachen höchstens siebzehn, auf die Lehrer der übrigen Gegenstände regelmäßig zwanzig Lehrstunden wöchentlich entfallen.
Das Allgemeine Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns bringt im Jahr 1850 einen Erlass des Unterrichtsministers, der für alle Gymnasiallehrer an öffentlichen Schulen gilt und ihnen das Ertheilen des Privatunterrichtes in den sogenannten Nachstunden untersagt. Als kleine Entschädigung für dieses Verbot wird den Lehrkräften allerdings unter gewissen Bedingungen eine Zulage aus dem Studienfonde von 200 fl. jährlich angeboten.
Nicht nur dies erscheint aus heutiger Sicht bemerkenswert, auch über einen weiteren Erlass aus dem Jahr 1850 (Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns), kann man sich heute nur wundern: An verschiedensten Universitäten, unter anderem in Wien, Graz, Innsbruck und Prag, wurden Bestimmungen über die ausnahmsweise Abhaltung von Prüfungen über die Erziehungskunde und Landwirthschaftslehre an der filosofischen Fakultät getroffen. So streng war man bei der Trennung der Wissenschaften im 19. Jahrhundert also doch nicht. In diesem Sinne, schöne Restferien!

Die Gesetzblätter aus Schlesien aus dem Zeitraum 1850 bis 1920 finden Sie hier.
Die Landesgesetze von Oberösterreich von 1849 bis 1995 lassen sich hier nachlesen.