AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neue Wiener Porzellanmanufaktur Augarten GmbH & Co KG

1. Geltungsbereich

Allen Lieferungen und Leistungen von der Neuen Wiener Porzellanmanufaktur Augarten GmbH & Co KG (in Folge „Augarten“) liegen die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde, auch wenn im Einzelfall nicht besonders Bezug genommen wird. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, wie besondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung von Augarten.

2. Aufträge und Bestellungen

2.1. Alle Bestellungen und Aufträge werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung, mangels einer solchen spätestens mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden rechtswirksam.

2.2. Bei Erstbestellungen ist ein Mindestauftragswert erforderlich.

3. Preise

Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise netto in Euro ex Augarten Wien. Augarten fakturiert in Euro, wobei die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise rechtswirksam sind.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Grundsätzlich gilt Vorauskasse als vereinbart. Augarten kann die Bestätigung durch eine von Augarten akzeptierte Bank verlangen. Als geleistete Zahlung gilt die freie Verfügbarkeit durch Augarten am Sitz der Gesellschaft. Bei Zahlungen in anderen frei konvertierbaren Währungen als der Rechnungswährung trägt der Kunde das Wechselkursrisiko. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde anerkennt seine Verpflichtungen, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 11% p.a. zu bezahlen. Etwaige Forderungs-, Gegenforderungs-, oder Vergütungsansprüche seitens des Kunden berechtigen nicht zum Aufschub von Zahlungen über deren  Fälligkeitsdatum hinaus. Augarten behält sich das Recht vor, Zahlungsbedingungen zu ändern oder die Erfüllung einer jeglichen Vereinbarung mit dem Kunden einzustellen, wenn dies aufgrund der finanziellen Situation oder Zahlungsvorgeschichte des Kunden erforderlich scheint.

4.2. Erstbestellungen werden nur gegen Vorauskassa angenommen.

4.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles von mehr als 60 Tagen wird, bis zur Gutschrift des offenen Betrages auf dem Augarten Konto, jede Belieferung eingestellt. Neuaufträge können von Augarten angenommen werden, eine weitere Bearbeitung und Auslieferung erfolgt jedoch nicht.

4.4. Zur Hereinnahme von Schecks und Wechseln ist Augarten nicht verpflichtet; deren Gutschrift erfolgt erfüllungshalber unter Vorbehalt der tatsächlichen Einlösung mit Wert der tatsächlichen Verfügungsmöglichkeit. Alle durch die Entgegennahme von Wechseln und Schecks entstehenden Kosten, insbesondere Diskontspesen und –zinsen, gehen zu Lasten des Kunden.

4.5. Ferner sind bei Zahlungsverzug alle übrigen noch offen stehenden Forderungen, auch als Wechseln, ohne Rücksicht auf ihre Fälligkeit, sofort fällig. Augarten ist weiterhin berechtigt, von allen laufenden Verträgen zurückzutreten, Lieferungen einzustellen, sie von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen oder nur gegen Nachnahme vorzunehmen. Gleiches gilt bei ganzer oder teilweiser Veräußerung des Unternehmens, von Beteiligung am Unternehmen oder bei Änderung der Rechtform des Unternehmens des Kunden, bei Eintritt einer wesentlichen Veränderung oder Verschlechterung von dessen Vermögensverhältnissen (z.B.: Wechsel- oder Scheckprotest) oder wenn Augarten erst nach Annahme des Auftrages Umstände bekannt werden, die eine Kreditwährung bei vernünftiger Betrachtungsweise bedenklich erscheinen lassen. In allen derartigen Fällen kann Augarten vom Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 8 Gebrauch machen und zu diesem Zweck beim Kunden die noch vorhandenen Bestände aus seiner Lieferung feststellen und zurückholen, ohne dass dies den Rücktritt vom Vertrag zur Folge hat.

5. Lieferung

5.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk Obere Augartenstrasse 1, A-1020 Wien. Lieferungen werden von Augarten nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten ausgeführt. Vorgesehene Liefertermine sind unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind erlaubt und können fakturiert werden.

5.2. Vertragserfüllung seitens Augarten gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel, Arbeitskonflikte sowie Lieferverzögerungen von Zulieferanten aus welchen Gründen immer.

5.3. Falls die Absendung versandbereiter Ware ohne Verschulden von Augarten  nicht möglich ist oder seitens des Kunden nicht gewünscht wird, kann Augarten die Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.

6. Mangelrüge, Gewährleistung

6.1. Offene Mängel, welche bei ordnungsgemäßer Untersuchung bei der Warenübernahme feststellbar sind, müssen binnen 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter detaillierter  Angabe des Mangels gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

6.2. Transportschäden oder –verluste sind uns unverzüglich unter gleichzeitiger Einsendung eines vom Transportunternehmer und dem Kunden unterzeichneten Schadensprotokolls zu melden. Transportbruch wird nur bei Abschluss einer Transportbruchversicherung gutgeschrieben. Die Höhe der Transportbruchversicherung beträgt 3% vom Warenwert.

6.3. Durch Witterungseinflüsse entstandene Schäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen gewähren wir Gutschrift. Sämtliche sonstigen Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz mittelbarer Schäden oder Folgeschäden, stehen dem Kunden nicht zu.

6.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit von Augarten. Die Beweispflicht trifft den Kunden.

6.5. Ausschluss der Übernahme von Schäden bei Ausbesserung/Reparatur von Kundeneigentum.

7. Gewerbliche Schutzrechte

Der Kunde ist berechtigt, die von Augarten an der Ware oder ihrer Verpackung angebrachten Warenzeichen bzw. Logos zur Identifizierung der unveränderten und originalverpackten Ware zu benutzen. Dadurch erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an den Warenzeichen, Logos oder sonstigem geschütztem Material von Augarten. Der Kunde verpflichtet sich, jede darüber hinausgehende Benutzung zu unterlassen. Jede Verwendung von Warenzeichen, Namen und Firmensymbolen von Augarten in Veröffentlichungen oder Drucksorten ist ausnahmslos erst nach schriftlicher Zustimmung von Augarten erlaubt. Der Kunde verpflichtet sich zudem, keinerlei verwechselbare oder ähnliche Zeichen zu benutzen oder in welcher Form auch immer schützen zu lassen. Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. bleiben ebenso wie Muster stets geistiges Eigentum von Augarten unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb, usw. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder außerhalb des Zwecks zu verwenden, zu dem sie ihm übergeben worden sind. Im Falle nicht erteilter Bestellung sind sämtliche Unterlagen an Augarten zu retournieren.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferten Waren oder Muster bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Augarten. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware in handelsüblicher Weise im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Wird noch nicht bezahlte Ware veräußert, so tritt der Kunde die gegen Dritte entstehenden Forderungen an Augarten ab. Augarten ist zur Offenlegung der Abtretung berechtigt. Der Kunde hat Augarten die zur Verfolgung aller Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

8.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unbezahlte Ware von Augarten zu verpfänden oder zur Sicherung zu übergeben. Er ist verpflichtet, dritten Personen gegenüber das Eigentumsrecht von Augarten geltend zu machen und Augarten unverzüglich schriftlich in Erkenntnis zu setzen, wenn von dritter Stelle Ansprüche auf die Ware erhoben werden bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.

9. Datenschutz und –speicherung

Augarten speichert und verarbeitet die im Rahmen der Geschäftsbedingungen mit dem Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde erklärt sich mit Vertragsabschluss bis auf jederzeitigen Widerruf einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten durch Augarten zu Marketingzwecken verwendet werden.

10. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unverzüglich eine neue wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt, zu vereinbaren.

11. Vertriebsbindung, Vertragsstrafe

11.1. Der Kunde, der Kaufmannseigenschaft besitzt, verpflichtet sich, erhaltene Ware ausschließlich für den Vertrieb im Einzelhandel einzusetzen.

11.2. Augarten hat das Recht, bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen von laufenden Verträgen zurückzutreten und eine Belieferung künftig zu verweigern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer (verschuldensunabhängigen) Vertragsstrafe in Höhe des Abgabepreises von Augarten. Der Kunde hat Augarten die zur Ermittlung des tatsächlichen Schadens erforderlichen Auskünfte unverzüglich schriftlich zu erteilen. Augarten behält sich die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.

12. Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist Österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Bei Streitigkeiten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag oder den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen ist der Gerichtsstand Wien.

Print