Kulturstaatsminister Neumann: Leistungsschutzrecht muss kommen

Das 12 Punkte Papier des Staatsministers Bernd Neumann „Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt“ vom 26. November 2010:

"Die digitale Revolution stellt auch die Presseverleger vor große Herausforderungen. Die Bedeutung der Presse für die Demokratie kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Denn ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das kulturelle, politische und gesellschaftliche Leben in Deutschland deutlich ärmer. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen. Mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts werden die Rahmenbedingungen für Presseverleger verbessert und ihnen ein eigenes rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet geboten. Eine gesetzliche Lösung muss insgesamt angemessen und ausgewogen sein. Das Leistungsschutzrecht soll deshalb nur die gewerbliche Nutzung betreffen. Auch den Journalisten als den Urhebern muss die Stärkung der Rechtsposition der Verleger zugutekommen. Nachteile für öffentlich geförderte Bibliotheken und Archive sollen nicht entstehen."

Mehr dazu hier.

Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs Max Stadler beim BDZV-Zeitungskongress

Die Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler MdB, beim Zeitungskongress des BDZV am 20. September 2010:

"Wenn es um die Zukunft des Qualitätsjournalismus in Zeiten des Internets geht, dann dürfen wir zwei wesentliche Dinge nicht aus den Augen verlieren:

1. Wir müssen Fairness schaffen, vor allem im Urheberrecht; deshalb denken wir über ein Leistungsschutzrecht für Verlage nach.
2. Und wir müssen die Regelungen zum Schutz der Pressefreiheit verbessern.

Die alte These, dass nichts so uninteressant sei wie die Zeitung von gestern, gilt heute so nicht mehr. Früher kam kaum jemand auf die Idee, eine Zeitung nachzudrucken. Deshalb war auch ein besonderes Schutzrecht für die Presseverleger kein Thema. Heute sehen sich Presseverlage dagegen zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht. Aber wenn für die eigene Wertschöpfung systematisch fremde Leistungen genutzt werden, dann ist dies unfair und ungerecht.

Das Bundesjustizministerium hat deshalb die Debatte angestoßen, wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen."

Die vollständige Rede ist auf der Website der Bundesregierung.

Berliner Rede: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger pro Leistungsschutzrecht

Die Berliner Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB Berliner Rede zum Urheberrecht am 14. Juni 2010 in Berlin:

"Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen. Allerdings: Die Rahmenbedingungen für Presseverleger im Internet betreffen zugleich die Rahmenbedingungen für die Internet-Nutzung insgesamt. Deshalb will ich sehr deutlich sagen: Es geht hier nicht darum, den Informationsfluss im Internet zu beschneiden."

Die komplette Rede ist auf der Website der Bundesregierung zu finden.

Leistungsschutzrecht als Teil des Koalitionsvertrags

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereibart, dass in der Legislaturperiode 2009-2013 ein Leistungsschtzrecht für Presseverlage geschaffen wird. Wörtlich heißt es dazu:

"Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an."

Koalitionsvertrags (S.104) vom 26.Oktober 2009

Frank Walter Steinmeier fordert Schaffung eines Leistungsschutzrechts

Der SPD-Fraktionsvorsitzende fordert im Buch "Media-Governance und Medien-Regulierung" die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage:

"Da diese Entwicklung immer auch eine Schwächung demokratischer Entwicklungen, Tugenden und Errungenschaften bedeutet, muss man über Instrumente nachdenken und sie gegebenenfalls auch einführen, die die  Balance zwischen dem Kulturgut und dem Wirtschaftsgut wieder herstellen. Aktuell ist deshalb über die folgenden Instrumente und Möglichkeiten nachzudenken. [...]

Erleichterungen im Pressefusionsrecht für die Zeitungen sowie die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage im Urheberrrecht, damit kostspielig erstellte Inhalte nicht beliebig kostenlos kommerziell verwertet werden können."

Weitere Auszüge aus dem Buch gibt es im Medienblog carta.info.